Beschlussvorlage - VO/1/0629/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach dem KiföG M-V wird die Förderung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege gemeinsam durch das Land, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes und die Eltern finanziert. Das Land und der Landkreis (als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe) beteiligen sich durch Festbeträge an der Finanzierung. Den restlichen Finanzierungsbedarf tragen die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes (Wohnsitzgemeinden) und die Eltern. Soweit die Kosten des in Anspruch genommenen Platzes nicht durch den Anteil des Landes und des Landkreises gedeckt sind, hat die Wohnsitzgemeinde mindestens 50 % der verbleibenden Kosten zu tragen.

 

Dem voraus geht jedoch der Abschluss von Leistungsverträgen zwischen dem Landkreis und den Trägern der Kindertageseinrichtungen. Mit den Leistungsverträgen werden die leistungsbezogenen Entgelte der jeweiligen Kindertageseinrichtung festgelegt. Die Gemeinde, in der die Förderung erfolgt, legt in Abstimmung mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen und mit vorheriger Zustimmung des Landkreises den durchschnittlichen Elternbeitrag fest.

 

Die Verhandlung zwischen Herrn Reiher als Träger der Einrichtung „Zwergenstübchen“ und dem Landkreis Nordwestmecklenburg fand am 15.01.2019 statt. Für die Gemeinde Menzendorf war Frau Dähling, Erste stellvertretende Bürgermeisterin, anwesend. Die erhöhten Entgelte sind durch Tarifsteigerungen im Personalkostenbereich und die allgemeinen Kostensteigerungen zu erklären. Die letzte Entgeltverhandlung hat im Oktober 2015 stattgefunden. Weiterhin gab es im vergangenen Jahr einen Trägerwechsel. Als neuer Träger verfolgt Herr Reiher ein neues Konzept, welches unter anderem auf Kneipp und tiergestützte Pädagogik beruht. Das Konzept ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Herr Reiher hat nachstehende Kosten pro Betreuungsplatz als entgeltrelevant kalkuliert, welche ab dem 01.02.2019 gelten:

Einrichtung/

Betreuungs-

Platzkosten

Träger

art

 

Krippe

ganztags

901,84

Menzendorf

Teilzeit

612,27

 

halbtags

467,49

Kita

ganztags

496,19

Menzendorf

Teilzeit

362,09

 

halbtags

295,03

Die Betriebserlaubnis umfasst die Betreuung von 6 Krippenkindern und 18 Kindergartenkindern.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Menzendorf beschließt folgende finanzielle Beteiligung der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) mit 50% für Krippe und Kindergarten für den Zeitraum ab 01.02.2019:

1.

Einrichtung/

Betreuungs-

WSA

Träger

art

50%

Krippe

ganztags

317,42

Menzendorf

Teilzeit

228,64

 

halbtags

185,75

Kita

ganztags

180,10

Menzendorf

Teilzeit

142,55

 

Halbtags

125,22

 

2.

Einrichtung/

Betreuungs-

Elternbeitrag

Träger

art

50%

Krippe

ganztags

317,42 €

Menzendorf

Teilzeit

228,63 €

 

halbtags

185,74 €

Kita

ganztags

180,09 €

Menzendorf

Teilzeit

142,54 €

 

Halbtags

125,51 €

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ermittelte Mehrkosten zum Monat Januar 2019 betragen für die Gemeinde Menzendorf ca. 220 €. Auf das Jahr gerechnet entsteht ein Mehraufwand in Höhe von ca. 2.500,00 €. Der Betrag wurde mit in die Haushaltsplanung im Produkt 5/36100.54159 aufgenommen.

 

 

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Anlagen

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