Beschlussvorlage - VO/2/0381/2018-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Sitzung der Gemeindevertretung Selmsdorf vom 06.12.2018 wurde der Entwurf einer neuen Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine vorgelegt. Die Gemeindevertretung hat den Satzungsentwurf abgelehnt. Es gilt somit die 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Selmsdorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes fort.

Damit verzichtet die Gemeindevertretung auf Gebühreneinnahmen aus 2018 in Höhe von rund 11.000 Euro.

Der Einnahmeverzicht aus 2019 lässt sich noch nicht feststellen.

 

Es wird seitens der Verwaltung noch einmal auf die Notwendigkeit einer neuen Satzung hingewiesen.

Sollte die Satzung erneut nicht beschlossen werden, behält sich der Leitende Verwaltungsbeamte vor, dem Beschluss gem. § 33 Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V zu widersprechen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung der Gemeinde Selmsdorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Es ergeben sich keine finanziellen Nachteile, da sich die Erträge mit dem zu zahlenden Beitrag an den Wasser- und Bodenverband nahezu decken.

 

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