Informationsvorlage - VO/2/0429/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Ausführliche Informationen zum anliegenden Haushaltsplan erfolgen am Sitzungsabend.

 

Nachträglich vorgenommene Änderungen sind der beigefügten Veränderungsübersicht zu entnehmen.

 

 

Wirtschaftlichkeitsberechnung:

Gemäß § 9 GemHVO-Doppik i.V.m. § 15 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg sind seitens des Fachamtes Wirtschaftlichkeitsberechnungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen vorzulegen, die die Erheblichkeitsgrenze von 100.000 € übersteigen. Diese liegen für keine der betreffenden Maßnahmen vor.

 

 

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Anlagen

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