Informationsvorlage - VO/4/0721/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Bioabfallentsorgung im Landkreis Nordwestmecklenburg

Der Kreistag des Landkreises Nordwestmecklenburg hat in seiner Sitzung vom 05.11.2015 das Abfallwirtschaftskonzept (Teilbereich ohne Hansestadt Wismar) und die Satzung über die Abfallentsorgung des Landkreises Nordwestmecklenburg (Abfallsatzung) sowie die Gebührensatzung zur Abfallentsorgung des Landkreises Nordwestmecklenburg (Abfallgebührensatzung) beschlossen. Ein Kernpunkt dieser Beschlüsse ist die Gestaltung der Bioabfallerfassung im Landkreis. Seit dem 01.01.2015 sind Bioabfälle getrennt zu erfassen. (§11 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der UmweltverträglichenBewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)) Zur Umsetzung dieser Forderung gibt es im Landkreis unter anderem folgende Maßnahme:

 

- Förderung der in Gemeinden/ Ämtern bereits vorhandenen oder geplanten Annahmestellen für Grüngut. Diese Annahmestellen werden mit bis zu 50% der entstehenden Kosten (abzüglich möglicher Erlöse/ eingenommener Entgelte) gefördert, wobei die Förderung auf max. 1,00 €/ Einwohner beschränkt ist. (Sollte die Stadt Schönberg sich entscheiden, auch Gartenabfälle von nicht gewerblich genutzten Grundstücken von außerhalb ihres Gebietes anzunehmen, erhöht sich die Förderung auf max. 2,00 € pro Einwohner und Jahr.)

 

Informationen zur Grünschnittentsorgung

Grundsätzlich liegt es im Ermessen der Stadt Schönberg, was sie annimmt. Da die Verwertung ausgeschrieben werden muss, empfiehlt sich eine vorherige Klärung. Üblicherweise sind Gartenabfälle alles das, was in gewöhnlichen Kleingärten anfällt. Dazu gehört nur kompostierfähiges Material wie Rasenschnitt, Pflanzenreste, Laub, Strauchwerk sowie Astschnitt bis zu einem Durchmesser von 10 bis 12 cm. Es dürfen keine Speisereste, schadstoffbelastete Abfälle und sonstige Abfälle, die den Kategorien Haus-. Sperr-, Gewerbe- oder Sondermüll, wie z.B. Wurzelstöcke u. ä. zuzuordnen sind. Verpackungsmaterial wie Tüten, Kartons, Schnürband u. ä. was der Anlieferung von Grünschnitt/ Gartenabfällen dient, ist wieder mitzunehmen.

Im Amt Schönberger Land nehmen die Gemeinden Lüdersdorf und Selmsdorf Grünschnitt und Gartenabfälle aus privaten Haushalten an.

 

Gemeinde Lüdersdorf - Kooperationsvertrag seit 2015/ von April bis November, jeweils der 1. Mittwoch des Monats

 

Gemeinde Selmsdorf - Kooperationsvertrag seit 2015/ von April bis November, 2mal monatlich

 

 

Zur Orientierung ist der Beratungsvorlage eine Aufstellung von den Gemeinden Lüdersdorf und Selmsdorf angefügt. (Die Stadt Schönberg sowie die Gemeinde Lockwisch hatten am 31.12.2018 einen Stand von gesamt 4.805 Einwohnern.)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg wird gebeten, über eine zukünftige Annahme und Entsorgung von Grünschnitt und Gartenabfällen durch private Grundstückseigentümer des Stadtbereiches Schönberg ggf. auch außerhalb des Gebietes zu beraten. Im Zuge der Beratung sollten Möglichkeiten des Standortes, Annahmezeitpunkt, Beaufsichtigung, Containerstellung oder Sammelplatz berücksichtigt werden.

 

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Anlagen

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