Beschlussvorlage - VO/3/0300/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 01.02.2019 wurde Herr Roy Hentschel zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Neuleben gewählt.

 

Nach § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom 21.12.2015 bedarf die Wahl des Ortswehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 2 BrSchG i. V. m. § 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V sind erfüllt.

 

Nach § 4 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für Ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.

 

Herr Roy Hentschel hat sich verpflichtet, die fehlende Ausbildung Leiter einer Feuerwehr innerhalb von zwei Jahren zu besuchen, es ist der Dienstgrad Brandmeister zu verleihen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf stimmt der Wahl des Herrn Roy Hentschel zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Neuleben zu. Für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahren) wird Herr Roy Hentschel zum Ehrenbeamten ernannt und erhält den Dienstgrad Brandmeister.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

HH 2019 – 1.540,- €

Folgende HHJ. – 1680,- €

 

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