Beschlussvorlage - VO/4/0723/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Kooperationsvereinbarung Grünschnitt und Gartenabfälle
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Stefanie Stange
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Entscheidung
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29.01.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Bioabfallentsorgung im Landkreis Nordwestmecklenburg
Der Kreistag des Landkreises Nordwestmecklenburg hat in seiner Sitzung vom 05.11.2015 das Abfallwirtschaftskonzept (Teilbereich ohne Hansestadt Wismar) und die Satzung über die Abfallentsorgung des Landkreises Nordwestmecklenburg (Abfallsatzung) sowie die Gebührensatzung zur Abfallentsorgung des Landkreises Nordwestmecklenburg (Abfallgebührensatzung) beschlossen. Ein Kernpunkt dieser Beschlüsse ist die Gestaltung der Bioabfallerfassung im Landkreis. Seit dem 01.01.2015 sind Bioabfälle getrennt zu erfassen. (§11 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der Umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)) Zur Umsetzung dieser Forderung gibt es im Landkreis unter anderem folgende Maßnahme:
- Förderung der in Gemeinden/ Ämtern bereits vorhandenen oder geplanten Annahmestellen für Grüngut. Diese Annahmestellen werden mit bis zu 50% der entstehenden Kosten (abzüglich möglicher Erlöse/ eingenommener Entgelte) gefördert, wobei die Förderung auf max. 1,00 €/ Einwohner beschränkt ist. Sollte die Stadt Dassow sich entscheiden, auch Gartenabfälle von nicht gewerblich genutzten Grundstücken von außerhalb ihres Gebietes anzunehmen, erhöht sich die Förderung auf max. 2,00 € pro Einwohner und Jahr.
Informationen zur Grünschnittentsorgung
Grundsätzlich liegt es im Ermessen der Stadt Dassow, was sie annimmt. Da die Verwertung ausgeschrieben werden muss, empfiehlt sich eine vorherige Klärung. Üblicherweise sind Gartenabfälle alles das, was in gewöhnlichen Kleingärten anfällt. Dazu gehört nur kompostierfähiges Material wie Rasenschnitt, Pflanzenreste, Laub, Strauchwerk sowie Astschnitt bis zu einem Durchmesser von 10 bis 12 cm. Es dürfen keine Speisereste, schadstoffbelastete Abfälle und sonstige Abfälle, die den Kategorien Haus-. Sperr-, Gewerbe- oder Sondermüll, wie z.B. Wurzelstöcke u. ä. zuzuordnen sind. Verpackungsmaterial wie Tüten, Kartons, Schnürband u. ä. was der Anlieferung von Grünschnitt/ Gartenabfällen dient, ist wieder mitzunehmen.
Der Ausschuss für Bau, Ordnung und Verkehr hat in seiner Sitzung am 24. Januar 2019 über eine zukünftige Annahme und Entsorgung von Grünschnitt und Gartenabfällen durch private Grundstückseigentümer des Stadtbereiches Dassow sowie außerhalb des Gebietes beraten und empfiehlt eine Kooperationsvereinbarung und Änderungsvereinbarung mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Nordwestmecklenburg zu schließen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschläge:
Variante 1: Der Hauptausschuss Dassow beschließt, eine Kooperationsvereinbarung für Gartenabfälle mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Nordwestmecklenburg für den Stadtbereich Dassow rückwirkend zum 01.01.2018 zu schließen. Ebenfalls beschließt der Hauptausschuss Dassow die Änderungsvereinbarung zur Kooperationsvereinbarung Gartenabfälle für eine Grünschnittannahme außerhalb des Stadtgebietes Dassow rückwirkend zum 01.01.2019. Die Annahme erfolgt unter Beaufsichtigung mit Containerstellung in den Monaten April bis November an jeden 2. Mittwoch im Monat in der Zeit von _____ bis _____Uhr in der Bahnhofstraße in Dassow (ehem. Schwimmbad).
Variante 2: Der Hauptausschuss Dassow beschließt, eine Kooperationsvereinbarung für Gartenabfälle mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Nordwestmecklenburg für den Stadtbereich Dassow rückwirkend zum 01.01.2018 zu schließen. Ebenfalls beschließt der Hauptausschuss Dassow die Änderungsvereinbarung zur Kooperationsvereinbarung Gartenabfälle für eine Grünschnittannahme außerhalb des Stadtgebietes Dassow rückwirkend zum 01.01.2019. Die Grünschnitte und Gartenabfälle können jederzeit ohne Beaufsichtigung auf den Sammelplatz in der Bahnhofstraße in Dassow (ehem. Schwimmbad) gebracht werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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