Beschlussvorlage - VO/3/0213/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Straßenumbenennung der Dorfstraße in den Ortsteilen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Christoph Waack
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Finanzausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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Gestoppt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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05.03.2019
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26.05.2020
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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18.06.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Sachverhalt ist in dem anliegenden Schreiben des Ministeriums für Inneres und Sport MV erläutert.
Etwaige Entscheidungen gegen eine unverwechselbare Bezeichnung der Straßen im Gemeindegebiet könnten unter Umständen – etwa bei missverständlichen Ortsangaben in Notfällen – zu einer Gefährdung von Leib, Leben und Eigentum sowie gegebenenfalls auch zu Amtshaftungsansprüchen gegen die Gemeinde führen.
Die Gemeinden haben unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit die für die Umbenennung sprechenden Gründe gegen das Interesse der Anwohner abzuwägen.
Es ist daher erforderlich, die mehrmals im Gemeindegebiet vorhandenen Straßennamen umzubenennen, konkret betrifft es die „Dorfstraßen“ in den jeweiligen Ortsteilen und die „Dassower Straße“ im Ortsteil Malzow. Die neuen Ortsteile Lockwisch, Hof Lockwisch und Petersberg sind davon nicht betroffen.
Zur Rechtsstellung der Betroffenen:
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Straßenumbenennungen:
a) Die Dorfstraße im Ortsteil Groß Bünsdorf
Gemarkung: Groß Bünsdorf
Flur: 1
Flurstück: 00049/005
wird in den Straßennamen „_______________“ umbenannt.
b) Die Dorfstraße im Ortsteil Klein Bünsdorf
Gemarkung: Klein Bünsdorf
Flur: 1
Flurstücke: 00008/006, 00008/007, 00027/003, 00027/004 und 00028/007
wird in den Straßennamen „_______________“ umbenannt.
c) Die Dorfstraße im Ortsteil Kleinfeld
Gemarkung: Kleinfeld
Flur: 1
Flurstücke: 00084/000, 00102/000, 00109/002
wird in den Straßennamen „_______________“ umbenannt.
d) Die Dorfstraße im Ortsteil Malzow
Gemarkung: Malzow
Flur: 2
Flurstücke: 00038/001, 00053/005 und 00055/006
wird in den Straßennamen „_______________“ umbenannt
e) Die Dorfstraße im Ortsteil Retelsdorf
Gemarkung: Retelsdorf
Flur: 1
Flurstücke: 00005/000, 00009/002, 00011/008 und 00015/000
wird in den Straßennamen „_______________“ umbenannt
f) Die Dorfstraße im Ortsteil Rupensdorf
Gemarkung: Rupensdorf
Flur: 1
Flurstücke: 00045/000, 00047/000 und 00072/008
wird in den Straßennamen „_______________“ umbenannt.
g) Die Dorfstraße im Ortsteil Sabow
Gemarkung: Sabow
Flur: 1
Flurstücke: 00051/002 und 00054/000
wird in den Straßennamen „_______________“ umbenannt.
h) Die Dassower Straße im Ortsteil Malzow
Gemarkung: Malzow
Flur: 1
Flurstück: 00019/000
wird in den Straßennamen „_______________“ umbenannt
- Die Umbenennungen treten zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Umbenennungen in Gestalt einer Allgemeinverfügung ortsüblich bekannt zu geben.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Groß Bünsdorf: 1 Schild tauschen (ca. 100,-€)
Klein Bünsdorf: 1 Schild tauschen (ca. 100,-€)
Kleinfeld: 1 Schild tauschen und 1 Schild neu (ca. 200,-€)
Malzow: 3 Schilder tauschen (ca. 300,-€)
Retelsdorf: 2 Schilder tauschen (ca. 200,-€)
Rupensdorf: 3 Schilder tauschen (ca. 300,-€)
Sabow: 1 Schild tauschen (ca. 100,-€)
Die Auswirkungen werden aus dem laufenden HH-Ansatz finanziert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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860,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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602,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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762,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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841,6 kB
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5
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(wie Dokument)
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1.005,1 kB
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6
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(wie Dokument)
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564,7 kB
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7
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(wie Dokument)
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667,7 kB
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8
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(wie Dokument)
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587,7 kB
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9
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(wie Dokument)
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84,1 kB
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