Beschlussvorlage - VO/3/0302/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Schönberg und Ernennung zum Ehrenbeamten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Sebastian Gutt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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21.03.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Schönberg am 08.02.2019 wurde Herr Karsten Slotta zum stellvertretenden Ortswehrführer gewählt.
Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom 21.12.2015 bedarf die Wahl des stellvertretenden Ortswehrführers der Zustimmung der Stadtvertretung.
Die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 2 BrSchG i. V. m. § 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V (FwLaufbDgrAusbVO M-V) sind erfüllt.
Nach § 4 der FwLaufbDgrAusbVO M-V werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für Ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.
Herr Karsten Slotta hat die geforderte Mindestausbildung, Gruppenführer und Zugführer abgeschlossen, die fehlende Ausbildung Leiter einer Feuerwehr ist innerhalb von zwei Jahren nachzuholen, es ist der Dienstgrad Brandmeister zu verleihen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg stimmt der Wahl des Herrn Karsten Slotta zum stellvertretenden Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Schönberg zu. Für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahre) wird Herr Karsten Slotta zum Ehrenbeamten ernannt und erhält den Dienstgrad Brandmeister.
