Beschlussvorlage - VO/3/0303/2019
Grunddaten
- Betreff:
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Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Schönberg und Ernennung zum Ehrenbeamten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Sebastian Gutt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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21.03.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Schönberg am 08.02.2019 wurde Herr Jörn Stange zum Ortswehrführer gewählt.
Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom 21.12.2015 bedarf die Wahl des Ortswehrführers der Zustimmung der Stadtvertretung.
Die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 2 BrSchG i. V. m. § 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V (FwLaufbDgrAusbVO M-V) sind erfüllt.
Nach § 4 der FwLaufbDgrAusbVO M-V werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für Ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.
Herr Jörn Stange hat die geforderte Mindestausbildung, Gruppenführer, Zugführer und Leiter einer Feuerwehr abgeschlossen, es ist der Dienstgrad Oberbrandmeister zu verleihen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg stimmt der Wahl des Herrn Jörn Stange zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Schönberg zu. Für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahre) wird Herr Jörn Stange zum Ehrenbeamten ernannt und erhält den Dienstgrad Oberbrandmeister.
