Beschlussvorlage - VO/3/0295/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gem. § 51 Abs. 1 Straßen-Wegegesetz M-V können Gemeinden Straßennamen vergeben.

 

Die Amtsverwaltung schlägt vor, aufgrund der Unübersichtlichkeit des Straßenverlaufs der Hermann-Litzendorf-Straße 2 Teilstücke (siehe Anlage Planstraße A und Planstraße B) umzubenennen. Eine Straßenumbenennung ist erforderlich, da hier das Individualrechtsgut (Gesundheit, Leib und Leben) zu schützen ist. Die Ordnungsbehörde ist nach § 13 und § 16 SOG M-V im pflichtgemäßen Ermessen befugt, hier im Rahmen der Gefahrenabwehr tätig zu werden.

 

In dem Bereich der Straßenumbenennung wird es auch eine Hausnummernänderung geben. Die betroffenen Grundstückeigentümer erhalten einen entsprechenden Bescheid.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Dassow beschließt das 1. Teilstück der Hermann-Litzendorf-Straße (Planstraße A) in _______________ umzubenennen.

 

Die Stadtvertretung Dassow beschließt das 2. Teilstück der Hermann-Litzendorf-Straße (Planstraße B) in _______________ umzubenennen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

pro zusätzliches Verkehrsschild ca. 200,-€

ca. 5 neue Schilder

Gesamt ca. 1000,-€ Die Beschaffung ist über den vorhandenen HH-Ansatz finanzierbar.

 

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Anlagen

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