Beschlussvorlage - VO/3/0295/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenumbenennung - 2 Teilstücke der bisherigen Hermann-Litzendorf-Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Christoph Waack
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bau, Ordnung und Verkehr
|
Vorberatung
|
|
|
24.01.2019
| |||
|
14.03.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadt Dassow
|
Vorberatung
|
|
|
19.03.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Dassow
|
Entscheidung
|
|
|
02.04.2019
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gem. § 51 Abs. 1 Straßen-Wegegesetz M-V können Gemeinden Straßennamen vergeben.
Die Amtsverwaltung schlägt vor, aufgrund der Unübersichtlichkeit des Straßenverlaufs der Hermann-Litzendorf-Straße 2 Teilstücke (siehe Anlage Planstraße A und Planstraße B) umzubenennen. Eine Straßenumbenennung ist erforderlich, da hier das Individualrechtsgut (Gesundheit, Leib und Leben) zu schützen ist. Die Ordnungsbehörde ist nach § 13 und § 16 SOG M-V im pflichtgemäßen Ermessen befugt, hier im Rahmen der Gefahrenabwehr tätig zu werden.
In dem Bereich der Straßenumbenennung wird es auch eine Hausnummernänderung geben. Die betroffenen Grundstückeigentümer erhalten einen entsprechenden Bescheid.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Dassow beschließt das 1. Teilstück der Hermann-Litzendorf-Straße (Planstraße A) in _______________ umzubenennen.
Die Stadtvertretung Dassow beschließt das 2. Teilstück der Hermann-Litzendorf-Straße (Planstraße B) in _______________ umzubenennen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
3,5 MB
|
