Informationsvorlage - VO/2/0429/2019-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Ausführliche Informationen zum anliegenden Haushaltsplan erfolgen am Sitzungsabend.

 

Nachträglich vorgenommene Änderungen sind der beigefügten Veränderungsübersicht zu entnehmen. Diese umfasst Anpassungen, die bereits im 2. Entwurf zum Haushalt 2019 enthalten waren (grün) sowie aktuelle Ergänzungen (gelb) aus der vorangegangenen Sitzung und aufgrund von Nachmeldungen.

 

 

Wirtschaftlichkeitsberechnung:

Gemäß § 9 GemHVO-Doppik i.V.m. § 15 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg sind seitens des Fachamtes Wirtschaftlichkeitsberechnungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen vorzulegen, die die Erheblichkeitsgrenze von 100.000 € übersteigen. Diese liegen für keine der betreffenden Maßnahmen vor.

 

 

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Anlagen

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