Beschlussvorlage - VO/3/0304/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Herrnburg am 09.03.2019 wurde Herr Andre Riemer zum stellvertretenden Ortswehrführer gewählt.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom 21.12.2015 bedarf die Wahl des stellvertretenden Ortswehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 2 BrSchG i. V. m. § 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V (FwLaufbDgrAusbVO M-V) sind erfüllt.

 

Nach § 4 der FwLaufbDgrAusbVO M-V werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für Ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.

 

Herr Andre Riemer hat die geforderte Mindestausbildung, Gruppenführer, Zugführer und Leiter einer Feuerwehr abgeschlossen, es ist der Dienstgrad Brandmeister zu verleihen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf stimmt der Wahl des Herrn Andre Riemer zum stellvertretenden Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Herrnburg zu. Für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahre) wird Herr Andre Riemer zum Ehrenbeamten ernannt und erhält den Dienstgrad Brandmeister.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

12600.5019 / 70,- € monatlich (840,- € jährlich)

 

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