Beschlussvorlage - VO/4/0745/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat die Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg für das Kapitel 6.5 Energie beschlossen. Inhalt ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen zur räumlichen Steuerung der Erzeugung, der Umwandlung, des Transports und der Speicherung von Energie. Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang die Aktualisierung der Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen im Geltungsbereich des Planungsverbandes, hier Westmecklenburg.

 

Eine Beteiligung zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie in der ersten Stufe fand in der Zeit vom 29.02.2016 bis zum 30.05.2016 statt. Eingegangene Stellungnahmen wurden gewertet und in die Abwägung eingestellt. Die 59. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat am 05.11.2018 die Abwägungsdokumentation der ersten Stufe freigegeben und gleichzeitig den überarbeiteten Entwurf des Kapitels 6.5 Energie mit dazugehörigen Entwurf des Umweltberichtes beschlossen und zur zweiten Beteiligungsstufe freigegeben.

 

Das Abwägungsergebnis einschließlich Gegenüberstellung der eingereichten Stellungnahme der Gemeinde Selmsdorf ist in der Anlage beigefügt. Im Ergebnis der Prüfung und Fortschreibung des RREP ist das benannte Windeignungsgebiet 01/16 Palingen im vorliegenden Entwurf zur 2. Beteiligungsstufe entfallen. Weitere neu ausgewiesene Eignungsflächen gibt es im Gemeindegebiet nicht bzw. wirken sich nicht auf das Gemeindegebiet aus. Das vorhandene Windgebiet in Selmsdorf entspricht dem alten RREP WM 2011 und unterliegt der planerischen Öffnungsklausel für die Bauleitplanung. Zur Erläuterung, was die planerische Öffnungsklausel voraussetzt, ist die Seite 2 aus dem Textteil des RREP WM in der Anlage beigefügt.

 

Der Entwurf der Teilfortschreibung des RREP einschließlich dazugehörigen Entwurfs des Umweltberichts wird hierzu in der Zeit vom 05.02.2019 – 10.04.2019 öffentlich ausgelegt.

 

Die Unterlagen sind während der Auslegungsfrist einsehbar:

-          im Internet unter http://www.raumordnung-mv.de sowie unter http://www.westmecklenburg-schwerin.de/

-          im Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg in Schwerin, in den Verwaltungen der Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim (Wismar, Grevesmühlen und Parchim, Ludwigslust), im Stadthaus der kreisfreien und Landeshauptstadt Schwerin, in den Verwaltungen der Ämter und amtsfreien Städte und Gemeinden im Geltungsbereich des Planungsverbandes.

Die Auslegungszeiten entsprechen den ortsüblichen Öffnungszeiten der jeweiligen Behörde.

Somit liegt ein vollständiges Exemplar des Entwurfes auch im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4 in 23923 Schönberg, OG an der Aushangtafel zur öffentlichen Einsicht aus. Ein weiteres Entwurfsexemplar wurde jedem Bürgermeister zur Verfügung gestellt.

 

Die Gemeinde Selmsdorf ist hiermit zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Stellungnahmen können bis zum 10.04.2019 elektronisch abgegeben werden, per E-Mail an beteiligung2@afrlwm.mv-regierung.de oder im Rahmen der Onlinebeteiligung unter www.raumordnung-mv.de und www.westmecklenburg-schwerin.de.   

Zudem können Stellungnahmen bei der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg, Wismarsche Straße 159, 19053 Schwerin während der ortsüblichen Öffnungszeiten zur Niederschrift oder schriftlich abgegeben werden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

Aufgrund der Materialmenge und des Umfangs sind vorwiegend nur Kartenauszüge aus dem RREP WM dieser Vorlage beigefügt. Zum Vergleich ist aus der 1. Beteiligung der Kartenausschnitt des ausgewiesenen Windraumes 01/16 Palingen beigefügt.  

Die umfassenden Unterlagen, bestehend aus dem Entwurf des RREP- Kapitel 6.5 und dem dazugehörigen Entwurf des Umweltberichts einschließlich der Fachbeiträge zum Rotmilan und zum Denkmalschutz können in den zuvor benannten Stellen eingesehen werden.

 

Bei Abgabe einer Stellungnahme wird gebeten, Änderungs- und Ergänzungshinweise den jeweiligen Programmsätzen zuzuordnen und möglichst eindeutige Formulierungsvorschläge für Veränderungen und Ergänzungen bzw. für kartografische Korrekturen zu unterbreiten.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Selmsdorf hat im Rahmen der 2. Beteiligungsstufe zum Entwurf des RREP keine weiteren Hinweise und Anregungen vorzubringen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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