Beschlussvorlage - VO/4/0735/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow südlicher Teil (Teilflächennutzungsplan) im Zusammenhang mit der Motocrossbahn Dassow (MC Dassow)
- Abwägungsbeschluss über den Entwurf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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06.03.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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19.03.2019
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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02.04.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Dassow verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan; als Teilflächennutzungsplan für den Bereich der nördlichen Ortsteile Pötenitz und Harkensee und als südlichen Teil für den Bereich der Stadt Dassow in den ursprünglichen Stadtgrenzen. Die Stadt Dassow führt das Aufstellungsverfahren für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow südlicher Teil (Teilflächennutzungsplan) im Zusammenhang mit der Motocrossbahn Dassow durch. Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes dient als planungsrechtliche Voraussetzung für die Schaffung des Baurechts für die Motocrossbahn Dassow. Ursprünglich bestand die Absicht neben einem Flächennutzungsplan auch den Bebauungsplan aufzustellen. Unter Berücksichtigung der konkreten Zielsetzungen für die Motocrossanlage wird davon Abstand genommen. Auch nach Abstimmung mit Behörden und Stellen reicht es bei dem beabsichtigten sparsamen Ausbau der Motocrossanlage mit geringen baulichen Anlagen für den Sport- und Vereinsbetrieb aus, das Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG durchzuführen. Die Erstellung eines Bebauungsplanes ist zunächst nicht vorrangig vorgesehen, dies hängt von der zukünftigen Entwicklung der Motocrossbahn ab. Die Planungsziele bestehen in der planungsrechtlichen Sicherung/Vorbereitung des Standortes, um diesen für die Motocrossbahn entwickeln zu können. Dabei werden insbesondere die Belange des Immissionsschutzes und die naturschutzfachlichen Anforderungen der Umgebung beachtet.
Die Beteiligung der Behörden und TÖB fand mit dem Vorentwurf statt. Die Beteiligung mit dem Entwurf fand gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 8. Juni 2017 bis zum 10. Juli 2017 im Amt Schönberger Land in Schönberg statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 15.06.2017 zur Abgabe einer Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB aufgefordert. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden Stellungnahmen abgegeben. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurden Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und auch von den Nachbargemeinden abgegeben.
Am 23.10.2018 fand zudem eine Erörterung für die betroffene Öffentlichkeit statt, auf der die Stadt Dassow über ihre Ziele und Absichten und die besonderen Anforderungen der sportiven Einrichtung informiert hat und sich mit der betroffenen Öffentlichkeit verständigt hat.
Die Stadt Dassow hat die im Planverfahren eingegangenen Stellungnahmen unter Berücksichtigung des Abwägungsgebotes nach § 1 Abs. 7 BauGB gesammelt, bewertet und gewichtet. Es ergeben sich zu berücksichtigende Stellungnahmen und Stellungnahmen die nicht berücksichtigt werden. Darüber hinaus liegen Stellungnahmen vor, die keine abwägungserheblichen Belange beinhalten und somit zur Kenntnis genommen werden. Die Zusammenfassung und die Abwägungsvorschläge zu den einzelnen Stellungnahmen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Stadt Dassow hat sich im Rahmen der Abwägungsentscheidung insbesondere mit der Inanspruchnahme und Nachnutzung der ehemaligen Erdstoffdeponie beschäftigt. Alternativstandorte stehen unter Würdigung dieser Fläche nicht zur Verfügung. Die Stadt Dassow hat sich mit den Anforderungen des Artenschutzes und mit den Anforderungen der Natura 2000-Schutzgebietskulisse beschäftigt. Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag wurde stetig ergänzt und vervollständigt. Die FFH-Verträglichkeitsprüfung für den Standort wurde nachgewiesen. Bezüglich der Schutz- und Erhaltungsziele des Europäischen Vogelschutzgebietes „Feldmark an Untertrave und Uferzone Dassower See“ (DE 2031-471) konnte der Nachweis der Verträglichkeit erbracht werden. Unter Berücksichtigung des besonderen Betriebsszenarios und Einhaltung der Betriebszeiten an den zulässigen Tagen ist ein Betrieb der Motocrossbahn ohne erhebliche Beeinträchtigungen der Wohnumgebung und unter Beachtung der Schutzansprüche der Wohnumgebung möglich. Die konkreten Details sind im Zuge des Genehmigungsverfahrens abzustimmen. Es wurden Möglichkeiten für die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen überprüft und diese werden zum Gegenstand der Planunterlagen.
Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen. Maßgeblich handelt es sich um Ergänzungen der Begründung zu den Belangen des Arten- und Immissionsschutzes sowie zu Anforderungen der Natura 2000-Schutzgebietskulisse.
Es ergeben sich:
- teilweise zu berücksichtigende,
- zu berücksichtigende und
- nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.
Darüber hinaus liegen Stellungnahmen vor, die keine abwägungserheblichen Belange beinhalten und somit zur Kenntnis genommen werden.
Das Nutzungsspektrum für die Motocrossanlage ist wie folgt vorgesehen:
- Motocross-Zeiten gemäß Gutachten,
- Großveranstaltungen und sonstige, die nicht lärmintensiv sind, z.B. einzelne wie Oldtimertreffen, Sommerfest oder Ostern,
- Freizeit- und Sportveranstaltungen, die nicht lärmintensiv sind, wie z.B. Volleyball und die dem Vereinsleben dienen.
Die maßgebliche Nutzung ist der Betrieb der Motocrossbahn. Einzelne weitergehende Veranstaltungen sind gesondert abzustimmen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Stellungnahmen hat die Stadtvertretung der Stadt Dassow unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, geprüft. Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende und
- nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.
Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Dassow zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.
- Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, diejenigen die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,3 MB
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