Beschlussvorlage - VO/4/0736/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Dassow verfügt über einen wirksamen Teilflächennutzungsplan. Mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes hat die Stadt Dassow eine Überprüfung und Vorbereitung der Verträglichkeit der Motocrossbahn im Stadtgebiet aufgrund der Nachnutzung der ehemaligen Bodendeponie vorgenommen.

 

Die Stadt Dassow hat die im Planverfahren eingegangenen Stellungnahmen unter Berücksichtigung des Abwägungsgebotes nach § 1 Abs. 7 BauGB gesammelt, bewertet und gewichtet. Es ergeben sich zu berücksichtigende Stellungnahmen und Stellungnahmen die nicht berücksichtigt werden. Darüber hinaus liegen Stellungnahmen vor, die keine abwägungserheblichen Belange beinhalten und somit zur Kenntnis genommen werden. Die Zusammenfassung und die Abwägungsvorschläge zu den einzelnen Stellungnahmen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Stadt Dassow hat sich im Rahmen der Abwägungsentscheidung insbesondere mit der Inanspruchnahme und Nachnutzung der ehemaligen Erdstoffdeponie beschäftigt. Alternativstandorte stehen unter Würdigung dieser Fläche nicht zur Verfügung. Die Stadt Dassow hat sich mit den Anforderungen des Artenschutzes und mit den Anforderungen der Natura 2000-Schutzgebietskulisse beschäftigt. Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag wurde stetig ergänzt und vervollständigt. Die FFH-Verträglichkeitsprüfung für den Standort wurde nachgewiesen. Bezüglich der Schutz- und Erhaltungsziele des Europäischen Vogelschutzgebietes „Feldmark an Untertrave und Uferzone Dassower See“ (DE 2031-471) konnte der Nachweis der Verträglichkeit erbracht werden. Unter Berücksichtigung des besonderen Betriebsszenarios und Einhaltung der Betriebszeiten an den zulässigen Tagen ist ein Betrieb der Motocrossbahn ohne erhebliche Beeinträchtigungen der Wohnumgebung und unter Beachtung der Schutzansprüche der Wohnumgebung möglich. Die konkreten Details sind im Zuge des Genehmigungsverfahrens abzustimmen. Es wurden Möglichkeiten für die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen überprüft und diese werden zum Gegenstand der Planunterlagen.

 

Das Aufstellungsverfahren wird mit dem abschließenden Beschluss über die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes beendet. Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes ist dem Landkreis Nordwestmecklenburg gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung wird die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorliegenden Fassung (Anlage 1).

 

  1. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) gebilligt.

 

  1. Die stellvertretende rgermeisterin wird beauftragt, die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes beim Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen.

 

  1. Die stellvertretende rgermeisterin wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung alsdann gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die wirksame 7. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet über die Homepage des Amtes Schönberger Land eingestellt ist.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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