Beschlussvorlage - VO/2/0427/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Grieben zum 31. Dezember 2017 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Nach Auflösung der Deckungskreise werden Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 34.956,20 € ausgewiesen, davon entfallen 33.206,01 € auf den negativen Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr. Die verbleibenden Überschreitungen in Höhe von 1.750,19 € sind primär durch abschreibungsbedingte Mehraufwendungen begründet. Dem gegenüber stehen freie HH-Mittel in Höhe von 45.015,85 € zur Verfügung, überwiegend verursacht durch Minderaufwendungen im Bereich der Unterhaltung/Bewirtschaftung (Gebäude u. Infrastruktur). Eine Übersicht zu den HH-Überschreitungen bzw. den verfügbaren HH-Mitteln ist als Anlage beigefügt. Es wird durch Beschluss der Gemeindevertretung die Notwendigkeit dieser Haushaltsüberschreitungen anerkannt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.02.2019 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Grieben beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 i. d. F. vom 17.01.2019.

Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 37.914,66 € ist als negativer Ergebnisvortrag in das Jahr 2018 zu übertragen. Dieser saldiert sich nunmehr auf – 190.000,15 €.

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 34.956,20 € wird die Notwendigkeit anerkannt.

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2017.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: -

 

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Anlagen

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