Beschlussvorlage - VO/1/0642/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligung der Wohnsitzgemeinde nach dem Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) ab 01.05.2019 für die Kindertagesstätte in Trägerschaft vom DRK "Haus der kleinen Waldgeister" sowie den Hort in Herrnburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Catharina Gramkow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport der Gemeinde Lüdersdorf
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Vorberatung
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09.05.2019
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Bereit
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Finanzausschuss der Gemeinde Lüdersdorf
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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25.04.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach dem KiföG M-V wird die Förderung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege gemeinsam durch das Land, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes und die Eltern finanziert. Das Land und der Landkreis (als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe) beteiligen sich durch Festbeträge an der Finanzierung. Den restlichen Finanzierungsbedarf tragen die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes (Wohnsitzgemeinden) und die Eltern. Soweit die Kosten des in Anspruch genommenen Platzes nicht durch den Anteil des Landes und des Landkreises gedeckt sind, hat die Wohnsitzgemeinde mindestens 50 % der verbleibenden Kosten zu tragen.
Dem voraus geht jedoch der Abschluss von Leistungsverträgen zwischen dem Landkreis und den Trägern der Kindertageseinrichtungen. Mit den Leistungsverträgen werden die leistungsbezogenen Entgelte der jeweiligen Kindertageseinrichtung festgelegt. Die Gemeinde, in der die Förderung erfolgt, legt in Abstimmung mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen und mit vorheriger Zustimmung des Landkreises den durchschnittlichen Elternbeitrag fest.
Die Verhandlung zwischen dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) als Träger der Einrichtung Kita „Haus der kleinen Waldgeister“ in Herrnburg und dem Schulhort in Herrnburg und dem Landkreis Nordwestmecklenburg fand am 02.04.2019 statt. Für die Gemeinde Lüdersdorf war das Amt Schönberger Land anwesend. Die erhöhten Entgelte sind u.a. durch Tarifsteigerungen im Personalkostenbereich und die allgemeinen Kostensteigerungen zu erklären.
Das DRK hat nachstehende Kosten pro Betreuungsplatz als entgeltrelevant kalkuliert und gelten ab 01.05.2019:
Einrichtung/ | Betreuungs- | Platzkosten |
Träger | art | ab 05/2019 |
Kita | ganztags | 581,25 € |
Staunsfeld/ | Teilzeit | 416,79 € |
Herrnburg | halbtags | 334,58 € |
Einrichtung/ | Betreuungs- | Platzkosten |
Träger | art | ab 05/2019 |
Hort | ganztags | 267,63 € |
Herrnburg | Teilzeit | 155,73 € |
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Lüdersdorf beschließt folgende finanzielle Beteiligung der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) mit 50% für den Kindergarten „Haus der kleinen Waldgeister“ und den Hort „Haus der schlauen Füchse“ in Herrnburg ab 01.05.2019:
1.
Einrichtung/ | Betreuungs- | Platzkosten | WSA |
Träger | art | ab 05/2019 | ab 05/2019 |
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| 50% |
Kita | ganztags | 581,25 € | 222,63 € |
Staunsfeld/ | Teilzeit | 416,79 € | 169,90 € |
Gemeinde | halbtags | 334,58 € | 145,29 € |
Lüdersdorf |
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2.
Einrichtung/ | Betreuungs- | Platzkosten | WSA |
Träger | art | ab 05/2019 | ab 05/2019 |
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Hort/ | ganztags | 267,63 € | 91,82 € |
Gemeinde | Teilzeit | 155,73 € | 54,87 € |
Lüdersdorf |
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Nach einer Berechnung vom Stand März 2019 ist mit einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 8.000 € in der HH-Stelle 36100.54159 zu rechnen. Die Summe ergibt sich aus den Differenzbeträgen, welche durch die Entgeltverhandlung entstanden sind. Für einen Kindergartenplatz liegen diese bei 6.252,72 € und für einen Hortplatz bei 1.665,60 € für die verbleibenden 8 Monate.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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48,4 kB
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