Beschlussvorlage - VO/1/0060/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Benennung von Mitgliedern für das Kuratorium Friedhof Schönberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Anke Lütgens-Voß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Amtsausschuss Amt Schönberger Land
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Entscheidung
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08.08.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Vertrag zwischen der Stadt Schönberg, den Gemeinden Lockwisch, Niendorf, Siemz, Lüdersdorf (für den Ortsteil Boitin-Resdorf) und Roduchelstorf (für den Ortsteil Rabensdorf) und der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Schönberg vom 09. Oktober 2001 regelt den Betrieb und die Unterhaltung des Friedhofes in Schönberg als öffentliche Einrichtung.
Aufgrund dieses Vertrages wird das „Kuratorium Friedhof Schönberg“ gebildet.
Gemäß § 3 Abs. 2 besteht das Kuratorium aus vier Vertretern der Kirche, zwei Vertretern der beteiligten Gemeinden und zwei Vertretern der Stadt. Sie werden im Verhinderungsfall durch Stellvertreter vertreten.
Die zwei Vertreter der Gemeinden und deren zwei Stellvertreter werden durch den Amtsausschuss benannt.
Im Kuratorium haben bisher Frau Kassow, Frau Bentin und stellvertretend Herr Berger und Herr Thiel mitgewirkt. Eine Neubenennung wird daher erforderlich.
