Informationsvorlage - VO/6/0002/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzbericht zum 30.06.2019 der Stadt Schönberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Rechnungsprüfung
- Bearbeiter:
- Heike Westphal
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Schönberg
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Information OHNE Beratung
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13.08.2019
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Information OHNE Beratung
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15.08.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im § 20 Gemeindehaushaltsverordnung –Doppik (GemHVO-Doppik) ist die Berichtspflicht über den Stand des Haushaltsvollzuges festgeschrieben.
In der Hauptsatzung der Stadt Schönberg im § 15 (7) ist gemäß dem § 20 GemHVO-Doppik festgelegt, dass die Stadtvertretung zweimal im Jahr über den Stand des Haushaltsvollzuges zu unterrichten ist.
Die erste Berichterstattung hat zum 30.06. eines Jahres zu erfolgen.
Der Finanzbericht ist Ihnen bereits am 23.07.2019 (Postausgang) übersandt worden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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53,5 MB
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