Beschlussvorlage - VO/2/0001/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme einer Spende
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Nicole Bethke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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24.09.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Gestaltung des Stadtfestes 2019 sind im Mai, Juni und Juli diverse Spenden durch Bürger eingegangen.
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V hat über die Annahme von Spenden, je nach Höhe der Spenden, die Stadtvertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.
Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.
Gemäß § 11 Abs. 3 der 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schönberg vom 03.05.2016 entscheidet über Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die Stadtvertretung. Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 100 € - 1.000 zu treffen.
Die Entscheidung für darunterliegende Beträge wird auf den Bürgermeister delegiert.
Die aufgeführte Spende fällt in den Entscheidungsbereich des Hauptausschusses.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12,6 kB
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