Beschlussvorlage - VO/2/0004/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme einer Spende
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Susann Staton
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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11.09.2019
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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24.09.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Für das Heimat- und Vereinsfest 2019 sind in den Monaten Juni bis August 2019 durch Bürger
und Firmen Spenden eingegangen.
Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Annahme der Spenden, je nach Höhe der Spende, die Stadtvertretung, der Hauptausschuss oder der/die Bürgermeister/in zu entscheiden.
Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.
Gemäß § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dassow vom 18.11.2014 entscheidet über Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die Stadtvertretung.
Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 100 € – 1.000 € zu treffen.
Die Entscheidung für darunterliegende Beträge wird auf den Bürgermeister delegiert.
Die aufgeführten Spenden fallen in den Entscheidungsbereich des Hautpausschusses und der Stadtvertretung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,8 kB
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