Beschlussvorlage - VO/4/0039/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneuerung Straßenbeleuchtung Stadt Schönberg
Entscheidung über Priorität und Leuchtentyp
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gundela Prahl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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17.10.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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01.10.2019
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Bereit
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Finanzausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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Bereit
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die Straßen: Marienstraße, Grüner Weg in Schönberg und Dorfstraße in Rupensdorf ist die Umstellung auf LED Technik erfolgt und auch gefördert worden.
Die Stadt Schönberg hat weitere Haushaltsmittel 2019 bereitgestellt bzw. sind übertragen worden.
In Vorbereitung und Anlehnung der Empfehlung des Bauausschusses vom 25.05.2016 und mit Erweiterung um die Rottensdorfer Straße könnte die Beantragung einer Förderung (50 %) zur Erneuerung und Umrüstung der Beleuchtung auf LED – Technik für folgende Straßenzüge auf Grund des schlechten baulichen Zustandes und zur Einsparung von Energie beantragt werden:
1. Ernst–Barlach–Straße,
2. Am Palmberg und Bahnhofstraße (von der Bahnbrücke bis Einmündung) und
3. Rottensdorfer Straße
Des Weiteren ist die Festlegung des Leuchtentyps durch die Stadtvertretung erforderlich:
Dazu sind der Anlage drei Typen, die sich von der Ansicht ähneln beigefügt. Angelehnt wurde sich bei den Vorschlägen an der Auswahl der Stadtvertretung für die Ortslage Kleinfeld -Trilux
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Schönberg wird empfohlen folgende Priorität für die Beantragung einer Förderung zur Erneuerung und Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED Technik für folgende Straßen festzulegen;
- Ernst–Barlach–Straße
- Am Palmberg und Bahnhofstraße (Bahnbrücke bis Einmündung)
- Rottensdorfer Straße
Unter Ausschöpfung der bereitgestellten Haushaltsmittel ist ein Förderantrag in dieser Priorität zu stellen.
Die Stadtvertretung Schönberg beschließt für die o.g. Straßen den Ausbau mit dem
Leuchtentyp _____________.
