Beschlussvorlage - VO/1/0021/2019

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Für die Ortsteile der Stadt Schönberg wird ein gemeinsamer Ortsbeirat gewählt. Der Ortsbeirat besteht aus 6 Mitgliedern. Aus jedem Ortsteil soll ein Vertreter gewählt werden. Die Wahl erfolgt spätestens 4 Monate nach der Kommunalwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl

(§ 19 der Hauptsatzung).

 

Die Berechnung der Sitzverteilung erfolgt gemäß Geschäftsordnung nach Hare-Niemeyer. Einzelne Fraktionen und fraktionslose Gemeindevertreter können sich zu Zählgemeinschaften zusammenschließen. Abgestimmt wird über die Vorschlagslisten in einem Wahlgang. Dies bedeutet, dass jeder Stadtvertreter nur eine gültige Stimme abgeben kann. Abgestimmt wird durch Handzeichen oder auf Antrag eines Stadtvertreters geheim. Ferner besteht die Möglichkeit, nur eine einzige Vorschlagsliste zu erstellen. Diese Vorschlagsliste ist gewählt, wenn die Mehrheit aller Stadtvertreter (10) für sie stimmt.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Schönberg wählt nachstehende Mitglieder in den Ortsbeirat:

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung nach § 17 Abs. 4 der Hauptsatzung

Funktionsbezogene Aufwandsentschädigung nach § 17 Abs. 7 der Hauptsatzung
 

 

Loading...