Beschlussvorlage - VO/1/0021/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des Ortsbeirates
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Anke Lütgens-Voß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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17.10.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die Ortsteile der Stadt Schönberg wird ein gemeinsamer Ortsbeirat gewählt. Der Ortsbeirat besteht aus 6 Mitgliedern. Aus jedem Ortsteil soll ein Vertreter gewählt werden. Die Wahl erfolgt spätestens 4 Monate nach der Kommunalwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
(§ 19 der Hauptsatzung).
Die Berechnung der Sitzverteilung erfolgt gemäß Geschäftsordnung nach Hare-Niemeyer. Einzelne Fraktionen und fraktionslose Gemeindevertreter können sich zu Zählgemeinschaften zusammenschließen. Abgestimmt wird über die Vorschlagslisten in einem Wahlgang. Dies bedeutet, dass jeder Stadtvertreter nur eine gültige Stimme abgeben kann. Abgestimmt wird durch Handzeichen oder auf Antrag eines Stadtvertreters geheim. Ferner besteht die Möglichkeit, nur eine einzige Vorschlagsliste zu erstellen. Diese Vorschlagsliste ist gewählt, wenn die Mehrheit aller Stadtvertreter (10) für sie stimmt.
