Beschlussvorlage - VO/3/0006/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentlicher Feldweg zwischen Wahrsow und Duvennest
hier: Teileinziehung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Volker Schuhr
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf
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Vorberatung
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08.10.2019
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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22.10.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung des Bauausschusses am 05.03.2019 wurde der Zustand des Weges bemängelt. Im Verlauf der Erörterung wurde der Vorschlag unterbreitet, den Weg für den öffentlichen Verkehr zu sperren.
Bei dem Weg handelt es sich um eine sonstige öffentliche Straße der Gemeinde Lüdersdorf mit der Funktion eines Feldweges (§ 16 StrWG M-V). Die Unterhaltung dieser öffentlichen Feldwege obliegt grundsätzlich den Eigentümern der Grundstücke, die über diese Wege bewirtschaftet werden.
Der Feldweg wird von den Bürgern offensichtlich stark frequentiert um aus dem Ortsteil Wahrsow die Erschließungsstraße (Umgehungsstraße) zu erreichen. Diese Funktion haben Feldwege nicht und sind deshalb auch bauartbedingt nicht dafür ausgelegt. Die hohe Auslastung des Feldweges ist mit der Errichtung der Erschließungsstraße entstanden.
Für das Verkehrskonzept der Gemeinde Lüdersdorf hat der Weg keine Bedeutung, so dass die Teileinziehung des Weges für die Öffentlichkeit (Individualverkehr) dazu führen wird, dass der Weg verkehrlich wieder seine ursprüngliche Bedeutung erhält.
Mit der Teileinziehung soll der landwirtschaftliche Verkehr weiterhin ermöglicht werden. Zusätzlich ist denkbar, Fahrradfahrern die Benutzung zu ermöglichen.
An der Unterhaltungspflicht ändert sich durch die Teileinziehung nichts, diese verbleibt bei den Grundstückseigentümern.
Für die Teileinziehung ist die Straßenaufsichtsbehörde auf Antrag des Straßenbaulastträgers zuständig (§ 9 StrWG M-V).
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Teileinziehung des Feldweges zwischen Wahrsow und Duvennest bei der Straßenaufsichtsbehörde zu beantragen. Auf dem Weg soll nur noch der landwirtschaftliche Verkehr und der Verkehr mit Fahrrädern erlaubt sein. Für weitere Verkehrsarten hat der Weg innerhalb des Verkehrskonzeptes der Gemeinde Lüdersdorf keine Bedeutung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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16 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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