Beschlussvorlage - VO/2/0030/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme einer Spende
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Nicole Bethke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Siemz-Niendorf
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Entscheidung
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15.10.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im März 2019 ist durch die Firma Sönke Jordt Gmbh & Co.KG eine Spende eingegangen. Bei der Spende handelt sich um eine Aufwandsspende. Die erforderlichen Unterlagen lagen jedoch erst im September im zuständigen Fachbereich vor.
Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Annahme der Spenden, je nach Höhe der Spende, die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.
Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.
Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Siemz-Niendorf vom 02.07.2019 entscheidet über Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die Gemeindevertretung.
Die Gemeindevertretung wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge ab 100 € zu treffen.
Die Entscheidung für darunterliegende Beträge wird auf den Bürgermeister delegiert.
Die aufgeführte Spende fällt in den Entscheidungsbereich der Gemeindevertretung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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343,8 kB
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