Informationsvorlage - VO/2/0039/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlag zur Festlegung eines Stichtages zur Anmeldung und Bedarfsmitteilung für die Erstellung des Haushaltes des jeweiligen Folgejahres - Umgang mit Nachtragshaushalten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Anne Rohmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Finanzausschuss der Stadt Schönberg
|
Information OHNE Beratung
|
|
|
24.10.2019
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Grundsatz der Vorherigkeit i. S. des § 47 Abs. 2 KV M-V verlangt, dass die Gemeinde die Haushaltssatzung rechtzeitig vor Beginn des neuen Haushaltsjahres erlässt. Für eine rechtzeitige Beschlussfassung ist, je nach Größe der Gemeinde, entsprechend früh mit den vorbereitenden Arbeiten zu beginnen, um eine frühzeitige Wirksamkeit der Haushaltssatzung herzustellen.
