Beschlussvorlage - VO/1/0092/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligung der Wohnsitzgemeinde nach dem Kindertagesförderungsgesetz M-V (KiföG M-V) für die Kita Dassow ab 01.09.2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Jonas Bentin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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12.11.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Tourismus der Stadt Dassow
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Vorberatung
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17.10.2019
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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26.11.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach dem KiföG wird die Förderung der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege gemeinsam durch das Land, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes und die Eltern finanziert. Das Land und der Landkreis (als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe) beteiligen sich durch Festbeträge an der Finanzierung. Den restlichen Finanzierungsbedarf tragen die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes (Wohnsitzgemeinden) und die Eltern. Soweit die Kosten des in Anspruch genommenen Platzes nicht durch den Anteil des Landes und des Landkreises gedeckt sind, hat die Wohnsitzgemeinde mindestens 50 % der verbleibenden Kosten zu tragen.
Dem voraus geht jedoch der Abschluss von Leistungsverträgen zwischen dem Landkreis und den Trägern der Kindertageseinrichtungen. Mit den Leistungsverträgen werden die leistungsbezogenen Entgelte der jeweiligen Kindertageseinrichtung festgelegt. Die Gemeinde, in der die Förderung erfolgt, legt in Abstimmung mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen und mit vorheriger Zustimmung des Landkreises den durchschnittlichen Elternbeitrag fest.
Die Verhandlung zwischen dem Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ e. V. als Träger der Einrichtung Kita „Deichspatzen“ in Dassow und dem Landkreis Nordwestmecklenburg fand am 27.8.2019 statt. Für die Stadt Dassow war die Bürgermeisterin Frau Pahl anwesend. Die erhöhten Entgelte sind u.a. durch Tarifsteigerungen im Personalkostenbereich und allgemeinen Kostensteigerungen zu erklären.
Das Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ e. V. hat nachstehende Kosten pro Betreuungsplatz als entgeltrelevant kalkuliert und gelten ab 01.09.2019:
Einrichtung/ | Betreuungs- | Platzkosten in € |
Träger | art |
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Krippe | ganztags | 894,16 |
Dassow | Teilzeit | 588,55 |
| halbtags | 435,74 |
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Kita | ganztags | 466,46 |
Dassow | Teilzeit | 331,08 |
| halbtags | 263,40 |
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Hort | ganztags | 291,26 |
Dassow | Teilzeit | 186,51 |
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Dassow beschließt folgende finanzielle Beteiligung der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) mit 50% für Krippe, Kiga und Hort für den Zeitraum ab 01.09.2019:
Einrichtung/ | Betreuungs- | WSA in € |
Träger | art | 50% |
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Krippe | ganztags | 313,58 |
Dassow | Teilzeit | 216,78 |
| halbtags | 169,87 |
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Kita | ganztags | 165,23 |
Dassow | Teilzeit | 127,04 |
| halbtags | 109,70 |
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Hort | ganztags | 103,63 |
Dassow | Teilzeit | 70,26 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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11,3 kB
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