Beschlussvorlage - VO/2/0453/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses des städtebaulichen Sondervermögens "Herrnburg Nord" der Gemeinde Lüdersdorf für das Jahr 2017 und Entlastung des Bürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Anne Rohmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Lüdersdorf
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Vorberatung
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12.11.2019
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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03.12.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 30.04.2019 den Jahresabschluss des städtebaulichen Sondervermögens „Herrnburg Nord“ der Gemeinde Lüdersdorf zum 31. Dezember 2017 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst.
Im Rahmen der Umschuldung des Darlehens zur Finanzierung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Herrnburg-Nord" und der damit verbundenen Übernahme der Kreditverbindlichkeit durch die Gemeinde Lüdersdorf sollte die Auflösung des Treuhandkontos und die Erstattung des darauf befindlichen Saldos i. H. v. 109.000 € per 31.12.2017 einhergehen. Die vorgenannte Erstattung seitens der LGE wurde erst in 2018 zahlungswirksam sodass die Kontoauflösung nicht fristgerecht erfolgt ist.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des städtebaulichen Sondervermögens „Herrnburg Nord“ der Gemeinde Lüdersdorf zum 31. Dezember 2017.
Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2017.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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19,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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18,1 MB
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4
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(wie Dokument)
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22 MB
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