Beschlussvorlage - VO/3/0014/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufwandsentschädigung für die Funktion Atemschutzgerätewart der Gemeindewehr Lüdersdorf
hier: 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigung für den Bereich der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Lüdersdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Sebastian Gutt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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03.12.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Datum vom 24.10.2019 stellte der Gemeindewehrführer Herr Thomas Ewald-Nifkiffa den Antrag (siehe Anlage) auf Zahlung einer Aufwandsentschädigung für die Funktion eines Atemschutzgerätewartes der Gemeindewehr Lüdersdorf. Zentrale Aufgabe des Gerätewartes ist die übergeordnete Koordination und Erhaltung der Einsatzbereitschaft der in den Ortswehren vorhandenen Atemschutztechnik.
Die Gemeinde Lüdersdorf hat in Ihrer Sitzung am 15. März 2016 eine Satzung über die Aufwandsentschädigungen für den Bereich der Freiwilligen Feuerwehr beschlossen.
Diese Satzung sieht derzeit die Zahlung folgender Funktionen und Beträge vor:
§ 1
1. | Gemeindewehrführer | 170,00 EUR/Monat |
2. | stellv. Gemeindewehrführer | 85,00 EUR/Monat |
3. | Ortswehrführer | 140,00 EUR/Monat |
4. | stellv. Ortswehrführer | 70,00 EUR/Monat |
§ 2
Darüber hinaus werden an Personen mit besonderen Aufgaben Entschädigungen für die entstandenen Aufwendungen in folgender Höhe gezahlt:
1. | Gerätewart | 50,00 EUR/Monat |
2. | Jugendwart | 70,00 EUR/Monat |
3. | stellv. Jugendwart | 35,00 EUR/Monat |
§ 3
Für die Teilnahme an Einsätzen wird den Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehr pauschal
5,- EUR je Einsatz gezahlt.
Für die Zahlung einer Aufwandsentschädigung für die Funktion des Atemschutzgerätewartes Gemeindewehr ist daher eine Satzungsänderung erforderlich.
Der Änderungsentwurf ist als Anlage beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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564,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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14,9 kB
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