Beschlussvorlage - VO/1/0156/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Digitalpakt Schulen MV - Kooperation der Schulträger
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Klaus-Peter Horstmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Lüdersdorf
|
Entscheidung
|
|
|
25.02.2020
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Projekt Digitalpakt Schulen betrifft alle Schulträger und es sind einheitliche Förderbestimmungen mit fest definierten Anforderungen einzuhalten. Ferner befinden sich an den Schulstandorten gleiche Schulformen – Grundschule und Regionalschule. Daher haben sich die Bürgermeister während einer Gesprächsrunde grundsätzlich für eine Zusammenarbeit ausgesprochen.
Die Zusammenarbeit soll wie folgt erfolgen:
Es wird nur ein Team gebildet. Im Team sind die Schulleiter, Bürgermeister, der IT-Dienstleister (MV Systems), der Zweckverband ego-mv (Projektunterstützung), das Medienpädagogische Zentrum (Unterstützung der Schulen) und die Verwaltung (Fachbereichsleitung I und IV) vertreten.
Das Medienbildungskonzept soll abgestimmt erstellt werden, um beim Besuch weiterführender Schulen oder einem Schulwechsel innerhalb des Amtes möglichst gleichartige Standards im Bereich der digitalen Bildung zu erreichen.
Der Medienentwicklungsplan soll nur einmal vom IT-Dienstleister für alle Schulen erstellt werden. Die unterschiedlichen Bedürfnisse werden dabei über gesonderte Anlagen (pro Schule) abgebildet.
Zur Unterstützung des Projekts sollen der IT Dienstleister MV-Systems und der Zweckverband ego-mv beauftragt werden.
Die Kooperation der Schulträger wird vertraglich geregelt. Die Kosten werden nach Schülerzahlen verteilt. Den Vertrag erarbeitet die Amtsverwaltung.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt eine Kooperation mit allen Schulträgern im Amt Schönberger Land zur Durchführung des Projekts Digitalpakt Schulen MV. Der Bürgermeister ist berechtigt einen entsprechenden Vertrag mit der Gemeinde Selmsdorf, der Stadt Schönberg und der Stadt Dassow zu vereinbaren.