Beschlussvorlage - VO/3/0023/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenumbenennung der doppelten Straßennamen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Christoph Waack
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bau- und Umweltausschuss Selmsdorf der Gemeinde Selmsdorf
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Vorberatung
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17.03.2020
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Selmsdorf
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Vorberatung
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12.03.2020
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Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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12.03.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Sachverhalt ist in dem anliegenden Schreiben des Ministeriums für Inneres und Sport MV erläutert.
Etwaige Entscheidungen gegen eine unverwechselbare Bezeichnung der Straßen im Gemeindegebiet könnten unter Umständen – etwa bei missverständlichen Ortsangaben in Notfällen – zu einer Gefährdung von Leib, Leben und Eigentum sowie gegebenenfalls auch zu Amtshaftungsansprüchen gegen die Gemeinde führen.
Die Gemeinden haben unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit die für die Umbenennung sprechenden Gründe gegen das Interesse der Anwohner abzuwägen.
Es ist daher erforderlich, die mehrmals im Gemeindegebiet vorhandenen Straßennamen umzubenennen, konkret betrifft es die „Dorfstraßen“ in den jeweiligen Ortsteilen und die „Teschower Straße“ in den Ortsteilen Sülsdorf und Teschow.
Zur Rechtsstellung der Betroffenen:
Den von der Straßenumbenennung Betroffenen stehen die gegen Verwaltungsakte eröffneten Rechtsbehelfe offen, d.h. zunächst der Widerspruch und anschließend die Anfechtungsklage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Straßenumbenennungen:
a) Die Dorfstraße im Ortsteil Hof Selmsdorf
Gemarkung: Selmsdorf
Flur: 001
Flurstücke: 00059/000, 00212/002
wird in den Straßennamen „_______________“ umbenannt.
b) Die Dorfstraße im Ortsteil Lauen
Gemarkung: Lauen
Flur: 001
Flurstücke: 00019/001, 00042/004
wird in den Straßennamen „_______________“ umbenannt.
c) Die Dorfstraße im Ortsteil Sülsdorf
Gemarkung: Sülsdorf
Flur: 001
Flurstücke: 00030/000, 00039/000, 00205/002, 00222/000, 00229/000
wird in den Straßennamen „_______________“ umbenannt.
d) Die Dorfstraße im Ortsteil Teschow
Gemarkung: Teschow (b. Schönberg)
Flur: 001
Flurstücke: 00019/004, 00028/000, 00042/002
wird in den Straßennamen „_______________“ umbenannt
e) Die Dorfstraße im Ortsteil Zarnewenz
Gemarkung: Zarnewenz
Flur: 001
Flurstück: 00062/000
wird in den Straßennamen „_______________“ umbenannt
f) Die Teschower Straße im Ortsteil Sülsdorf
Gemarkung: Sülsdorf
Flur: 001
Flurstück: 00131/000
wird in den Straßennamen „_______________“ umbenannt.
g) Die Teschower Straße im Ortsteil Teschow
Gemarkung: Teschow
Flur: 002
Flurstück: 00013/000
wird in den Straßennamen „_______________“ umbenannt.
- Die Umbenennungen treten zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft.
Die Umbenennungen werden in Gestalt einer Allgemeinverfügung ortsüblich bekannt gegeben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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