Beschlussvorlage - VO/2/0096/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer Eilentscheidung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Sylvia Liedtke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Amtsausschuss Amt Schönberger Land
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Entscheidung
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24.03.2020
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28.05.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Banken erheben aufgrund des seit langer Zeit anhaltenden niedrigen Zinsniveaus für Geldeinlagen, sofern sie den jeweils bekannten Schwellenwert überschreiten, Negativzinsen bis zu 0,50 % p.a. Ab 01.04.2020 wird eine weitere Bank den Schwellenwert für Geldeinlagen ebenfalls deutlich herabsetzen. Um eine Negativverzinsung für die Geldeinlagen (auf lfd. Konten) über Schwellenwert zu vermeiden, wurde durch den Amtsvorsteher sowie 1. stellv. Amtsvorsteher, nach verwaltungsseitiger Vorbereitung, Empfehlung und Abstimmung des Finanz- und Personalausschusses des Amtes, am 10.03.2020 eine Eilentscheidung über eine Geldanlage auf einem Kapital- und Investitionskonto getroffen. Die Konditionen können im nichtöffentlichen Teil der Sitzung eingesehen und näher erläutert werden.