Beschlussvorlage - VO/2/0098/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Herr Lothar Bauer spendet der Gemeinde Lüdersdorf OT Wahrsow Mietenplatz für die Beschaffung einer Vogelnestschaukel 1600,00 EURO.

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spende, je nach Höhe die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zur entscheiden.

Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

Nach § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Lüdersdorf vom 09.01.2020, entscheidet der Bürgermeister über die Annahme von Spenden unter 100 EUR. Da die aufgeführte Spende diesen Betrag überschreitet, hat die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Annahme der Spende zu treffen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, die in der Anlage aufgeführte Spende für die Gemeinde Lüdersdorf OT Wahrsow Mietenplatz anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

1600,00 € für Produkt 36602

 

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Anlagen

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