Beschlussvorlage - VO/3/038/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Dienstanweisung für Gemeindewehrführer Dassow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Jens Hillbrecht
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Verkehr Dassow
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Vorberatung
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21.11.2005
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der
Gemeindewehrführer leitet die Gemeindewehr, er ist im Dienst Vorgesetzter
seiner Mitglieder. Bei der Durchführung seiner Dienstobliegenheiten hat er
insbesondere die Vorschriften des Gesetzes über den Brandschutz und der
Technischen Hilfeleistung der Feuerwehren für Mecklenburg Vorpommern in der
Fassung der Bekanntmachung vom 11. Februar 2002 (GVOBl. M - V S. 254) sowie die
zu dessen Durchführung erlassenen Rechtsverordnungen und
Verwaltungsvorschriften zu beachten.
Die
Bürgermeister ist Dienstvorgesetzter des Gemeindewehrführers, somit erteilt der
Bürgermeister eine Dienstanweisung an
den Gemeindewehrführer.
