Beschlussvorlage - VO/3/041/2005

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Grundlage der Anlage ist die Verordnung über die Laufbahnen, die Dienstgrade und die Ausbildung für Freiwillige Feuerwehren, Pflicht und Werkfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung –FwLaufbDgrAusbVO M-V) in der Fassung vom 27. Dezember 2002 GVOBl. M-V 2003  S.74.

Gewählte und bestellte Führungskräfte (Gruppen- und Zugführer, Gemeinde- und, Ortswehrführer) und deren Stellvertreter werden nach erfolgreich abgeschlossener Mindestausbildung für Ihre Funktion die in der Anlage aufgeführten Dienstgrade zugeordnet. Stellvertreter erhalten den jeweils darunter liegenden Dienstgrad

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Dassow beschließt, die Dienstgrade der gewählten und bestellten Führungskräfte für die Gemeindefeuerwehr  Dassow.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

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