Beschlussvorlage - VO/4/300/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
B-Plan Nr. 5 der Stadt Dassow für den Bereich der ehemaligen Gemeinden Harkensee Seestern Barendorf - hier: Abwägung des Vorentwurfs und Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Heike Waschow
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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22.11.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt Dassow
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Vorberatung
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24.11.2005
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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07.12.2005
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die ehemalige Gemeinde
Harkensee hatte den Bebauungsplan Nr. 5 begonnen. Für den Bebauungsplan Nr. 5
wurde das Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgenommen. Im Ergebnis
des Beteiligungsverfahrens ergeben sich Stellungnahmen, die in einer Übersicht
ausgewertet sind. Danach ergeben sich zu berücksichtigende Anregungen,
teilweise zu berücksichtigende Anregungen und nicht zu berücksichtigende
Anregungen. Im Ergebnis ist der Plan zu überarbeiten. Der Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss ist zu fassen, um die Behörden und Träger öffentlicher
Belange und die Bürger zu beteiligen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow fasst den Beschluss über die Abwägung der zum Bebauungsplan Nr. 5 eingegangenen Anregungen gemäß Tabelle beigefügter Stellungnahmen. Es ergeben sich zu berücksichtigende Anregungen, teilweise zu berücksichtigende Anregungen und nicht zu berücksichtigende Anregungen.
2. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow billigt die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 5.
3. Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 5 nebst Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Dabei ist anzugeben, welche Art umweltrelevante Stellungnahmen vorliegen. In diese ist Einsicht zu ermöglichen.
4. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Behörden und Träger öffentlicher Belange am Aufstellungsverfahren zu beteiligen. Sie sind gleichzeitig über die öffentliche Auslegung zu unterrichten.
5. Die Nachbargemeinden sind über die öffentliche Auslegung zu unterrichten.
