Beschlussvorlage - VO/4/300/2005

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die ehemalige Gemeinde Harkensee hatte den Bebauungsplan Nr. 5 begonnen. Für den Bebauungsplan Nr. 5 wurde das Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgenommen. Im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens ergeben sich Stellungnahmen, die in einer Übersicht ausgewertet sind. Danach ergeben sich zu berücksichtigende Anregungen, teilweise zu berücksichtigende Anregungen und nicht zu berücksichtigende Anregungen. Im Ergebnis ist der Plan zu überarbeiten. Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ist zu fassen, um die Behörden und Träger öffentlicher Belange und die Bürger zu beteiligen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.         Die Stadtvertretung der Stadt Dassow fasst den Beschluss über die Abwägung der zum Bebauungsplan Nr. 5 eingegangenen Anregungen gemäß Tabelle beigefügter Stellungnahmen. Es ergeben sich zu berücksichtigende Anregungen, teilweise zu berücksichtigende Anregungen und nicht zu berücksichtigende Anregungen.

2.         Die Stadtvertretung der Stadt Dassow billigt die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 5.

3.         Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 5 nebst Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Dabei ist anzugeben, welche Art umweltrelevante Stellungnahmen vorliegen. In diese ist Einsicht zu ermöglichen.

4.         Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Behörden und Träger öffentlicher Belange am Aufstellungsverfahren zu beteiligen. Sie sind gleichzeitig über die öffentliche Auslegung zu unterrichten.

5.         Die Nachbargemeinden sind über die öffentliche Auslegung zu unterrichten.

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