Beschlussvorlage - VO/3/053/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereinbarung mit dem Straßenbauamt zum Ausbau der L 01 Ortslage Schwanbeck
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Heike Waschow
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt Dassow
|
Vorberatung
|
|
|
|
24.11.2005
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadt Dassow
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Dassow
|
Entscheidung
|
|
|
|
07.12.2005
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt
Dassow plant den Ausbau des Gehweges in der Ortslage Schwanbeck, auf der
westlichen Straßenseite im in der Anlage dargestellten Bereich(Übersichtsplan).
Dazu
wurde ein Antrag auf Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz(GVFG)
gestellt. Der Gewegbau ist außerdem mit dem Straßenbauamt als Baulastträger der
Straße abzustimmen.
Das
Straßenbauamt ist nunmehr bereit im Zuge des Gehwegbaus, den Regenwasserkanal
und auch die Straße in diesem Bereich zu erneuern.
Jedoch unter der Voraussetzung, dass die Stadt als Auftraggeber die
Gesamtmaßnahme plant und ausführt. Die Kosten werden nach der anliegenden
Vereinbarung so geteilt, dass die Stadt die Kosten für den Gehweg und das Straßenbauamt die Kosten für den
Regenwasserkanal und die Straße trägt.
Die Gesamtkosten
belaufen sich nach anliegender Kostenberechnung auf 302 515,36 , davon entfallen auf das SBA 259 467,12 und auf die Stadt 43 048,24 . Für den Gehwegbau erhält die
Stadt wiederum Fördermittel nach dem GVFG in Höhe von bis zu 75 % des auf die
Stadt entfallenden Anteils, nach Abzug der Anliegerbeiträge.
Nach
Rücksprache mit dem SBA könnte die Baumaßnahme bereits im Frühjahr 2006
realisiert werden.
Der
Planungsentwurf als Grundlage der Vereinbarung wurde durch das beauftragte
Ingenieurbüro Storm erstellt und mit dem SBA abgestimmt. Auf dieser Grundlage
erfolgte die Kostenberechnung, sodass jetzt die Vereinbarung zum gemeinsamen
Bau abgeschlossen werden kann.
Die
anfallenden Kosten sind einnahme- und ausgabeseitig in den Haushalt 2006
einzustellen.
