Beschlussvorlage - VO/4/288/2005

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Hansestadt Lübeck beteiligt hiermit die Stadt Dassow im Rahmen der Träger öffentlicher Belange und bittet zu den o. g. Planungen bis zum 29.11.2005 um Stellungnahme.

 

Die Flächennutzungsplanänderung sowie die Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes durch die Hansestadt Lübeck erfolgt, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung am südlichen Ortsrand Travemündes sicherzustellen. Erforderlich wurde dies insbesondere durch die geplante Verlegung der Kreisstraße 20 aus dem Hafengebiet.

Aus Travemünde kommend enden die öffentlichen Verkehrsbeziehungen künftig als Sackgasse vor dem Hafengelände des Skandinavienkais.

Schwerpunkt der Festsetzungen in den Bauleitplanungen bildet die Schaffung bzw. die Absicherung des Planungsrechts insbesondere für die Erhaltung bzw. Errichtung von hafennahen Gewerbeflächen.

 

Einsicht in die vollständigen Unterlagen kann im Bauamt, Dassower Straße 4 sowie zur Sitzung genommen werden.

Der Übersichtsplan des betroffenen Bereiches ist in der Anlage beigefügt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Dassow hat weder Einwände noch Bedenken sowie Hinweise zur 22. Flächennutzungsplanänderung Fischereihafen/ Baggersand – Teilbereich West und zum Bebauungsplan: 32.07.00 Teilbereich West – Fischereihafen/ Baggersand hervorzubringen.  

 

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