Beschlussvorlage - VO/4/317/2005

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung Dassow hat auf Ihrer Sitzung am 01.02. 2005 gemäß § 1 Abs. 3 BauGB die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 zur Erweiterung des Gewerbegebietes „Holmer Berg 2 - Erweiterung“ beschlossen. Die Beschlussfassung zur dazu notwendigen Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte am 22.06.2005.

 

Die für Raumordnung und Landesplanung zuständige Stelle ist gemäß § 17 Landesplanungsgesetz (LPlG) mit Schreiben vom 27.07.2005 beteiligt worden.

 

Der Stadtvertretung Dassow liegen die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung mit Grünordnungsplan zur 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr.6 „Gewerbegebiet Holmer Berg 2 – Erweiterung“ vor.

Die Darstellungen und Festsetzungen der Entwürfe entsprechen den im Aufstellungsbeschluss formulierten Zielstellungen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertreter der Stadt Dassow billigen die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung zur 3. Änderung Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Gewerbegebiet Holmer Berg 2 – Erweiterung“.

 

  1. Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung zur 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr.6 „Gewerbegebiet Holmer Berg 2 – Erweiterung“  werden zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs.2 BauGB bestimmt.

 

  1. Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss sowie Ort und Frist der öffentlichen Auslegung der Planung werden ortsüblich bekannt gemacht.

 

  1. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 BauGB am Aufstellungsverfahren beteiligt.
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