Beschlussvorlage - VO/4/317/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 6 Gewerbegebiet "Holmer Berg" der Stadt Dassow - hier: Beratung zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Heike Waschow
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Anhörung
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07.12.2005
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadtvertretung Dassow hat auf Ihrer Sitzung am 01.02.
2005 gemäß § 1 Abs. 3 BauGB die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 6 zur Erweiterung des Gewerbegebietes Holmer Berg 2 - Erweiterung
beschlossen. Die Beschlussfassung zur dazu notwendigen Aufstellung der 3.
Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte am 22.06.2005.
Die für
Raumordnung und Landesplanung zuständige Stelle ist gemäß § 17
Landesplanungsgesetz (LPlG) mit Schreiben vom 27.07.2005 beteiligt worden.
Der
Stadtvertretung Dassow liegen die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung
mit Grünordnungsplan zur 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr.6
Gewerbegebiet Holmer Berg 2 Erweiterung vor.
Die
Darstellungen und Festsetzungen der Entwürfe entsprechen den im
Aufstellungsbeschluss formulierten Zielstellungen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die
Stadtvertreter der Stadt Dassow billigen die Entwürfe der Planzeichnung
und der Begründung zur 3. Änderung Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 6 Gewerbegebiet
Holmer Berg 2 Erweiterung.
- Die
Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung zur 3. Änderung und
Erweiterung des Bebauungsplanes Nr.6 Gewerbegebiet Holmer Berg 2
Erweiterung werden zur
öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs.2 BauGB bestimmt.
- Der
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss sowie Ort und Frist der öffentlichen
Auslegung der Planung werden ortsüblich bekannt gemacht.
- Die
von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange werden nach § 4 BauGB am Aufstellungsverfahren beteiligt.
