Beschlussvorlage - VO/1/225/2005

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 1. April 2004 ist das Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Kindertagesförderungsgesetz – KiföG) in Kraft getreten. Das KiföG regelt unter anderem die Ziele und Aufgaben der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen sowie die finanzielle Ausgestaltung der Förderung neu.

 

Seit In-Kraft-Treten ist der Landkreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Sicherstellung des Bedarfes verantwortlich. Er wird in Absprache mit den Gemeinden den tatsächlichen Bedarf feststellen.

 

Geänderte Finanzierung:

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz sah eine grundsätzliche 30 %ige Landesbeteiligung an den durchschnittlichen Betriebskosten (Regelkosten) sowie eine maximal 30 %ige Beteiligung der Personensorgeberechtigten vor. Der verbleibende kommunale Anteil von 40 % teilte sich zu 22 % auf den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis) und 78 % auf die Wohnsitzgemeinde auf. Danach betrug beispielsweise der Regelkostensatz für einen Ganztagsplatz in der Krippe 637,-- €. Auf die Eltern entfielen 191,20 € und auf die Wohnsitzgemeinde 198,80 €.

 

Nach dem neuen KiföG wird die Förderung der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege gemeinsam durch das Land, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes und die Eltern finanziert. Das Land und der Landkreis (als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe) beteiligen sich durch Festbeträge an der Finanzierung. Den restlichen Finanzierungsbedarf tragen die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes (Wohnsitzgemeinden) und die Eltern. Soweit die Kosten des in Anspruch genommenen Platzes nicht durch den Anteil des Landes und des Landkreises gedeckt sind, hat die Wohnsitzgemeinde mindestens 50 % der verbleibenden Kosten zu tragen.

 

Dem voraus geht jedoch der Abschluss von Leistungsverträgen zwischen dem Landkreis und den Trägern der Kindertageseinrichtungen. Mit den Leistungsverträgen werden die leistungsbezogenen Entgelte der jeweiligen Kindertageseinrichtung festgelegt. Die Gemeinde, in der die Förderung erfolgt, legt in Abstimmung mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen und mit vorheriger Zustimmung des Landkreises den durchschnittlichen Elternbeitrag fest.

 

Die Verhandlung zwischen der dem Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ e.V. Rehna als Träger der Einrichtung und dem Landkreis Nordwestmecklenburg fand am 24.11.2005 statt. Die Kostenkalkulation des Trägers wurde vom Landkreis inhaltlich geprüft.. Die pädagogischen Konzepte wurden anerkannt.

 

Das Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ e.V. hat nachstehende Kosten pro Bertreuungsplatz als entgeltrelevant kalkuliert:

 

Einrichtung/ Träger

Betreuungsart

Platzkosten

 

 

 

Krippe Dassow

ganztags

697,89 €

 

Teilzeit

447,13 €

 

halbtags

321,76 €

 

 

 

Kindergarten Dassow

Ganztags

349,25 €

 

Teilzeit

236,87 €

 

Halbtags

180,69 €

Hort Dassow

Ganztags

228,02 €

 

Teilzeit

149,05 €

 

Die kalkulierten Kosten wurden in vollem Umfang anerkannt.

Die Beträge der Kreis- und Landesmittel sind im Durchschnitt um 1,00 bis 3,00€ angehoben worden.

 

 

Aus der umseitigen Tabelle I entnehmen Sie die Entwicklung der Elternbeiträge und die Entwicklung des Anteils der Stadt Dassow als Wohnsitzgemeinde, falls die Stadt Dassow von den verbleibenden Restbeträgen pro belegten Platz nur 50 % zahlt. Die anderen 50 % der verbleibenden Kosten hätten die Eltern zu tragen.

 

Aus der umseitigen Tabelle II entnehmen Sie die Entwicklung der Elternbeiträge und die Entwicklung des Anteils der Stadt Dassow als Wohnsitzgemeinde, falls die Stadt Dassow von den verbleibenden Restbeträgen pro belegten Ganztagsplatz und Teilzeitplatz Platz je 55 % zahlt. Die anderen 45 % der verbleibenden Kosten hätten die Eltern zu tragen.

 

Eine weitergehende Kostenübernahme durch die Wohnsitzgemeinde zur Absenkung des Elternbeitrages liegt jedoch in deren eigenem Ermessen.

 


 

 

 

 

 

 

Tabelle I

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einrichtg.

Betreuungs-

Platz-

Landes- u.

Restbetrag

Wohnsitz-

bisheriger

Diff.

Eltern-

bisheriger

Diff.

Träger

art

kosten

Kreisanteil

 

gemeinde

Anteil

 

beitrag

Elternbeitrag

 

 

 

 

 

 

Verhandlung

Gemeinde

 

50%

 

 

 

 

 

 

 

50%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Krippe

ganztags

697,89

271,00

426,89

213,44

234,80

-21,36

213,44

195,00

18,44

Dassow

Teilzeit

447,13

163,00

284,13

142,07

170,98

-28,91

142,07

116,00

26,07

 

halbtags

321,76

108,00

213,76

106,88

136,07

-29,19

106,88

  80,00

26,88

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kita

Ganztags

349,25

138,00

211,25

105,62

111,74

-6,12

105,62

100,00

5,62

Dassow

Teilzeit

236,87

83,00

153,87

76,94

94,87

-17,93

76,94

  60,00

16,94

 

Halbtags

180,69

55,00

125,69

62,85

80,94

-18,09

62,85

  45,00

17,85

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hort

Ganztags

228,02

85,00

143,02

71,51

78,84

-7,33

71,51

  63,00

8,51

Dassow

Teilzeit

149,05

51,00

98,05

49,02

57,88

-8,86

49,02

  40,00

9,02

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tabelle II

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

55,00%

 

 

45,00%

 

 

Krippe

ganztags

697,89

271,00

426,89

231,89

234,80

-2,91

195,00

195,00

0,00

Dassow

Teilzeit

447,13

163,00

284,13

155,13

170,98

-15,85

129,00

116,00

13,00

 

halbtags

321,76

108,00

213,76

116,76

136,07

-19,31

  97,00

  80,00

17,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kita

Ganztags

349,25

138,00

211,25

111,25

111,74

0,49

100,00

100,00

0,00

Dassow

Teilzeit

236,87

83,00

153,87

83,87

94,87

11,00

  70,00

  60,00

10,00

 

halbtags

180,69

55,00

125,69

68,69

80,94

-12,25

  57,00

  45,00

12,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hort

Ganztags

228,02

85,00

143,02

78,02

78,84

0,82

  65,00

  63,00

2,00

Dassow

Teilzeit

149,05

51,00

98,05

53,05

57,88

-4,83

  45,00

  40,00

5,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Sozial- und Hauptausschuss Dassow haben obige Beschlussvorlage beraten und beschlossen.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Dassow beschließt folgende finanzielle Beteiligung der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) wie folgt: (Tabelle II)

1.

Einrichtung/ Träger

Betreuungsart

Wohnsitzgemeinde

 

 

 

Krippe Dassow

ganztags

231,89 €

 

Teilzeit

155,13 €

 

halbtags

116,76 €

Kita Dassow

ganztags

111,25 €

 

Teilzeit

83,87 €

 

Halbtags

68,69 €

Hort Dassow

Ganztags

78,02 €

 

Teilzeit

53,05 €

 

 

 

 

Im Einvernehmen mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg legt die Stadt Dassow den Elternbeitrag wie folgt fest: (Tabelle II)

 

2.

Einrichtung/Träger

Betreuungsart

Elternbeitrag

Krippe Dassow

ganztags

 195,00 €

 

Teilzeit

 129,00 €

 

halbtags

  97,00 €

Kita Dassow

Ganztags

 100,00 €

 

Teilzeit 

   70,00 €

 

Halbtags

   57,00 €

Hort Dassow

Ganztags 

   65,00 €

 

Teilzeit

   45,00 €

 

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Loading...