Beschlussvorlage - 4/214/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Ergänzung zum Sachverhalt der VO /4/196/2020

 

Bereits bei der Ausschreibung zum 1. Bauabschnitt hat sich eine Preissteigerung abgezeichnet (durch Information über dieses und andere Ausschreibungsergebnisse), so dass für den 2. Bauabschnitt für die Haushaltsplanung 2020 150.000,00 EUR in Abstimmung mit dem Ingenieurbüro vom Amt angemeldet wurden. Im Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens ist dann eine weitere Preissteigerung entstanden.

Der Änderungsantrag zum Fördermittelbescheid ist auf der Grundlage des Ausschreibungsergebnisses (dieses ist abweichend von der damaligen Kostenschätzung zur Zeit des Fördermittelantrages) an den Landkreis als Fördermittelgeber gestellt. Nach erfolgter Rücksprache am 07.05.2020 mit Frau Gieratz( LK-Fördermittelgeber) ist die Straße mit dem 1. und 2. Bauabschnitt in einen funktionalen Zusammenhang zu sehen. Wenn die Stadt die Maßnahme jetzt nicht zu Ende führt, müssen die bereits ausgereichten Fördermittel zurück gezahlt werden, mit allen Konsequenzen( Verzinsung). Sie gab auch noch zu bedenken, dass die Förderung so schnell für die Stadt kam, ist dem Fusionsvertrag geschuldet und nur wegen diesem ist die Förderung in eine höhere Priorität beim Land/EU eingestuft worden.

Auf der Grundlage des Änderungsantrages hat Frau Gieratz mit dem Ministerium Rücksprache gehalten und die Nachförderung wurde bereits in Aussicht gestellt.

Auf die Einhaltung der bereits genehmigten Bauzeitenverlängerung  Fertigstellung des Bauvorhabens zum 31.10.2020 wurde nochmals von Fördergeber dringend hingewiesen.

 

Der Ausbau der Straße mit dem 1. Bauabschnitt hat baulich den Dammbruch noch nicht behoben, die Behebung dieses Schadens ist im 2. Bauabschnitt mit Verlegung und Verrohrung der Vorflut vorgesehen.

Die neue Finanzierung würde sich dann mit der geänderten Förderung wie folgt dastellen:

Gesamtausgabe:   811.060,12 EUR

Förderung:            527.189,07 EUR

Eigenanteil:           283.871,05 EUR

Damit erhöht sich der Eigenanteil dann um rund 90.000,00 EUR.

 

Bedeutung der Straße:

Bei der Straße handelt es sich nach § 3 b des Straßen-und Wegegesetztes MV um eine „ Gemeindeverbindungsstraße, das sind Straßen, die vorwiegend den nachbarlichen Verkehr der Gemeinden oder Ortsteile untereinander oder den Verkehr mit anderen öffentlichen Verkehrswegen innerhalb des Gemeindegebietes vermitteln.“ Die Gemeinde ist Straßenbaulastträger für ihre Straßen - § 11 StrWG- MV „(1) Die Straßenbaulast umfasst alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straßen zusammenhängenden Aufgaben. Die Träger der Straßenbaulast haben nach ihrer Leistungsfähigkeit die Straßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand anzulegen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern; dabei sind die sonstigen öffentlichen Belange zu berücksichtigen.

Über das Verkehrsaufkommen auf öffentlichen Straßen gibt es keinen regelmäßigen Erhebungen. Das Verkehrsaufkommen wird nur dann ermittelt, wenn dies für Entscheidungen bezüglich des Verkehrsnetzes erforderlich ist und stellt auch dann immer nur eine Momentaufnahme dar. Die Aussagekraft derartiger Erhebungen ist nicht nachhaltig. Als Beispiel dient die Ermittlung des Verkehrsaufkommens vor dem Bau der A20. Die seinerzeit ermittelten Zahlen stimmten bereits bei der Inbetriebnahme nicht mehr. Für gemeindliche Straßen wird das Verkehrsaufkommen ermittelt, wenn das Verkehrsnetz überprüft bzw. überplant werden soll. Das ist in Schönberg der Fall. Allerdings ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nichts bekannt. Eine Nutzungsbeschränkung auf nur landwirtschaftliche Fahrzeuge bedarf eines förmlichen Teileinziehungsverfahrens

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

  Beschluss wie VO 4/196/2020

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

  811.060,12

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

283.871,05 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

rderung

 527.189,07 €

 

       54101.2314200.47

Gesamtausgabe
 

811.060,12

Produktsachkonto

Ausgabe 54101.09600.47

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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