Beschlussvorlage - 3/029/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 25.04.2020 wurde Herr Silvio Nifkiffa zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Neuleben/Boitin-Resdorf gewählt.

Nach § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom 21.12.2015 bedarf die Wahl des Ortswehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 2 BrSchG i. V. m. § 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V sind erfüllt.

Nach § 4 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für Ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.

 

Herr Silvio Nifkiffa hat sich verpflichtet, die fehlende Ausbildung Leiter einer Feuerwehr innerhalb von zwei Jahren zu besuchen, es ist der Dienstgrad Brandmeister zu verleihen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf stimmt der Wahl des Herrn Silvio Nifkiffa zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Neuleben/Boitin-Resdorf zu. Für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahren) wird Herr Silvio Nifkiffa zum Ehrenbeamten ernannt und erhält den Dienstgrad Brandmeister.

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Finanz. Auswirkung

 

 

Aufwandsentschädigung ab Mai 2020 – 140,- € monatlich

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