Beschlussvorlage - 3/030/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Am 25.04.2020 wurde Herr Christian Chmielnick zum stellv. Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Neuleben/Boitin-Resdorf gewählt.

Nach § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom 21.12.2015 bedarf die Wahl des stellv. Ortswehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 2 BrSchG i. V. m. § 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V sind erfüllt.

Nach § 4 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für Ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.

 

Herr Christian Chmielnick hat sich verpflichtet, die fehlende Ausbildung Leiter einer Feuerwehr innerhalb von zwei Jahren zu besuchen, es ist der Dienstgrad Hauptlöschmeister zu verleihen.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf stimmt der Wahl des Herrn Christian Chmielnick zum  stellv. Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Neuleben/Boitin-Resdorf zu. Für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahren) wird Herr Christian Chmielnick zum Ehrenbeamten ernannt und erhält den Dienstgrad Hauptlöschmeister.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

 

Aufwandsentschädigung ab Mai 2020 – 70,- € monatlich

 

 

Loading...