Beschlussvorlage - 4/231/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Hierbei sind die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens insgesamt einzuhalten. Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens nicht erfüllt werden können. Bereits die Aufstellung der Satzung über die 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für den Neubau einer SB-Tankstelle zwischen Landesstraße und Bahnhofstraße erfolgte als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

Das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB ist jedoch ausgeschlossen, wenn durch den Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben vorbereitet oder begründet wird, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Bundesrecht oder nach Landesrecht unterliegen.

Das Amt Schönberger Land hat für die Gemeinde Lüdersdorf die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 1 UVPG als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien durchgeführt. Die überschlägige Prüfung hat ergeben, dass bei dem innergemeindlichen Standort aufgrund der intensiven Vornutzung des Standortes, der vorhandenen Umgebungsnutzung und der geplanten Vorhabengestaltung voraussichtlich keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und dass keine Pflicht zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, sodass das Planverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geführt werden kann.

Die Öffentlichkeit konnte sich demnach gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Zeit vom 11.10.2019 bis einschließlich 25.10.2019 im Amt Schönberger Land unterrichten und sich während dieser Frist schriftlich oder zur Niederschrift zur Planung äußern.

Die Öffentlichkeit hat zu der Planung keine Stellungnahmen abgegeben.

Die berührten Behörden und betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 14.10.2019 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen abgegeben.

Im Ergebnis ergeben sich: - zu berücksichtigende, - teilweise zu berücksichtigende, - nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen. Die Erkenntnisse aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren fließen entsprechend dem Abwägungsvorschlag der Gemeinde in die Erarbeitung der Entwurfsunterlagen ein.

 

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Beschlussvorschlag

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeinde Lüdersdorf unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft.

Im Rahmen der Abwägung ergeben sich:

 - zu berücksichtigende,

 - teilweise zu berücksichtigende und

 - nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 macht sich die Gemeinde Lüdersdorf zu Eigen und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.  Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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