Beschlussvorlage - 3/040/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Laut Beschluss der Stadtvertretung Schönberg vom 18.06.2020 wurde die Straßenumbenennung in den Ortsteilen Kleinfeld und Malzow auf den Hauptausschuss übertragen. Zu ändern sind die Dorfstraße in Kleinfeld, die Dorfstraße in Malzow und die Dassower Straße in Malzow.

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss beschließt:

 

1. Straßenumbenennungen:

 

a) die komplette Dassower Straße in Malzow ,die Dorfstraße 1 in Kleinfeld und die Schönberger Straße 1 in Kleinfeld

 

Gemarkung: Malzow, Flur: 001, Flurstück: 00019/000 und

Gemarkung: Kleinfeld, Flur: 001, Flurstück: 00084/000

 

wird in den Straßennamen "Schönberger Straße" (in den Ortsteilen Kleinfeld und Malzow) umbenannt.

Eine Hausnummernänderung erfolgt durch das Amt Schönberger Land - die betroffenen Grundstückseigentümer werden direkt angeschrieben.

Die Nummerierung ist fortlaufend vorgesehen aus Dassow kommend (siehe Anlage).

 

 

b) die Dorfstraße in Kleinfeld (ausgenommen Hausnummer 1)

 

Gemarkung: Kleinfeld, Flur: 001, Flurstücke: 00084/000, 00102/000, 00109/002

 

wird in den Straßennamen "Kleinfeld" im Ortsteil Kleinfeld umbenannt.

Eine Hausnummernänderung wird nicht erfolgen, da eine Auffindbarkeit mit den derzeitigen Hausnummern durchaus gegeben ist.

 

 

c) die Dorfstraße in Malzow

 

Gemarkung: Malzow, Flur: 002, Flurstücke: 00038/001, 00053/005, 00055/006

 

wird in den Straßennamen "Malzower Maurinetal" im Ortsteil Malzow umbenannt.

Eine Hausnummernänderung wird nicht erfolgen, da eine Auffindbarkeit mit den derzeitigebn Hausnummern durchaus gegeben ist.

 

d) die Dorfstraße in Klein Bünsdorf

 

Gemarkung: Klein Bünsdorf, Flur: 001, Flurstücke: 00008/006, 00008/007, 00027/003, 00027/004, 00028/007

 

wird in den Straßennamen " Bünsdorfer Straße" im Ortsteil Klein Bünsdorf umbenannt.

Um Verwechslungen zu dem "Bünsdorfer Weg" in Schönberg zu vermeiden, wird empfohlen, den Beschluss der Stadtvertretung zu ändern.

Namensvorschläge: "Bünsdorf" oder "Klein Bünsdorfer Straße"

 

2. Die Umbenennungen treten zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Umbenennungen in Gestalt einer Allgemeinverfügung ortsüblich bekannt zu geben.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

500,00€

500,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

rderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

54104-0485

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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