Beschlussvorlage - 4/268/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Laut Personenbeförderungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist bis zum 01. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu erreichen. Nicht nur die Busse müssen das gewährleisten, auch die Haltestellen haben eine Anforderung zu erfüllen.

 

Der Landkreis Nordwestwestmecklenburg hat in Zusammenarbeit mit der kobra Nahverkehrsservice GmbH ein Konzept zum Barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen erstellt. Dieses Konzept wird die Grundlage für die Nutzung des Förderprogramms zum barrierefreien Ausbau des ÖPNV in Mecklenburg-Vorpommern bilden. 

Die Haltestellen im Amt Schönberger Land wurden in einem Katasterplan erfasst. Ebenfalls wurde der Ist-Zustand aufgenommen sowie welche baulichen Maßnahmen für eine Barrierefreiheit notwendig sind. Es wurde eine sogenannte Nutzwertanalyse (z. B. was befindet sich in der Nähe, wie wird die Haltestelle angenommen, wie hoch ist das Fahrgastaufkommen und wie ist die Haltestelle zu erreichen, etc.) durchgeführt. Daraus lässt sich erkennen, bei welchen Haltestellen der Handlungsbedarf am dringendsten ist und welche Vorrang haben sollen. 

Insgesamt 06 Haltestellen in der Gemeinde Selmsdorf wurden in dem Ausbaukonzept hervorgehoben, für die die Planer eine Empfehlung für die Beantragung von Mitteln aus dem Sonderförderprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern geben. 

Bei einer Bewilligung unterstützt das Land den Ausbau mit 80 Prozent, für die anderen 20 Prozent muss die Gemeinde Selmsdorf aufkommen.   

Zur besseren Übersicht wurden die Haltestellen in die Kategorien A, B, C und D eingeteilt. In der Gemeinde Selmsdorf wurden die Haltestellen durchweg als Kategorie C (relativ niedrige Fahrgastzahlen, ohne großen Aufwand behindertengerecht umsetzbar) bezeichnet.

Kategorie C - Einfache Ein- und Ausstiegshaltestelle mit relativ niedrigen Fahrgastzahlen (Basisstandard)

 Selmsdorf - Straße der Freiheit 1

Selmsdorf - Straße der Freiheit 6  

Selmsdorf - Forstweg 1

Selmsdorf - Forstweg 6  

Selmsdorf - An der Trave 1

Selmsdorf - An der Trave 6

 

 

Zur beantragung der Förderung sind die technischen Unterlagen mit Kosten zu erstellen.

Dazu ist die Beauftragung eines Fachbüros notwendig.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevetretung fasst den Beschluss für das Bauvorhaben  "barierrefreien Umbau der Bushaltesstellen" das Amt zu ermächtigen den notwendigen Planungsauftrag  vergaberechtlich vorzubereiten einschießlich Zuschlagsentscheidung. Der Zuschlag erfolgt entsprechend den Regelungen der Hauptsatzung.Die Beauftragung erfolgt zunächst bis zur Genehmigungsplanung (geschätzt 15 T€).

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

240000 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja 

Förderung

192.000,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

54101-096-33

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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