Beschlussvorlage - 4/287/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit dieser Vorlage soll der Beschluss über den Umgang mit den während der jeweiligen Beteiligungen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit erhaltenen Stellungnahmen herbeigeführt werden. Die Abwägung ist Voraussetzung für die Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 19 für das Gebiet „An der Schule“, Ortsteil Wahrsow.
Das Verfahren zur Aufstellung für den Bebauungsplan wurde am 30.01.2018 durch Beschluss der Gemeindevertretung eingeleitet. Als Teil des Aufstellungsverfahrens wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde in der Fassung vom April 2018 in das
frühzeitige Beteiligungsverfahren gegeben. Dazu haben die Planunterlagen im Zeitraum vom 09.04.2018 bis 15.05.2018 öffentlich ausgelegen. Parallel wurden die Nachbargemeinden, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt und um die Übermittlung wichtiger Hinweise aus ihrem Aufgabenbereich für den Entwurf des Bebauungsplanes und die Umweltprüfung gebeten.
Die Gemeindevertretung hat in seiner Sitzung am 25.04.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und für die förmliche öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB freigegeben. Die Unterlagen lagen in der Zeit vom 12.06.2019 bis einschließlich 15.06.2019 öffentlich aus. Jedermann hatte die Möglichkeit, die Planung einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden abermals zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen durch die obere Landesplanungsbehörde und das
Amt für Raumordnung Westmecklenburg ist unter Bezug auf § 17 Landesplanungsgesetz (LPIG M-­V)) davon auszugehen, dass der Bebauungsplan mit den Zielen von Raumordnung und Landesplanung vereinbar ist.
In der Anlage zu dieser Entscheidungsvorlage sind die Inhalte der im Rahmen der Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TöB) und der Öffentlichkeit (Bürger/Dritten) aufbereitet und den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung darüber den einzelnen, in den Stellungnahmen bzw. Anregungen genannten Sachverhalten gegenübergestellt.
Sämtliche Stellungnahmen aus den Beteiligungen werden vollständig im Originalwortlaut, mit entsprechenden Formatierungen und auch Schreibfehlern wiedergegeben. Gegebenenfalls beigefügte Pläne, Fotos, Presseartikel, etc. werden jedoch nicht abgebildet.
Die Überprüfung und Auswertung der Stellungnahmen erfolgte unter Zugrundelegung der für eine Abwägung geltenden Maßstäbe nach planerischen und fachspezifischen Belangen und Erfordernissen. Der Bebauungsplan ist damit das Ergebnis einer gerechten Interessensabwägung. Keine der vorgebrachten berücksichtigten Stellungnahmen stellt die bisherigen Grundzüge der Planung in Frage. Die einzuarbeitenden und zu berücksichtigenden Anregungen dienen lediglich der Präzisierung schon dargestellter Sachverhalte im Bebauungsplan. Eine erneute Offenlage ist
deshalb nicht erforderlich. Darüber hinaus werden verschiedene Anregungen für den Städtebaulichen Vertrag aufgegriffen und berücksichtigt.
Die Abwägung ist als Verdeutlichung der Entscheidungsfindung bzw. als Basismaterial bei gerichtlicher Kontrolle mit zu beschließen. Das Ergebnis der Abwägung wird unter Angabe der Gründe den Betreffenden mitgeteilt, die sonstigen aufgeworfenen Fragen schriftlich beantwortet.
Die Stellungnahmen und die hierzu erarbeiteten Abwägungsvorschläge sind in der Anlage 1 näher dargelegt.
Die Ergebnisse stellten die Grundlage für die Fertigung des Bebauungsplanes dar.

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Beschlussvorschlag

  1. Die aufgrund der Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Träger öffentlicher und sonstiger Belange eingegangenen Stellungnahmen und  Anregungen hat die Gemeinde Lüdersdorf geprüft. Den in der Anlage zu diesem Beschluss enthaltenen Abwägungsempfehlungen über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 19 für das Gebiet „An der Schule“, Ortsteil Wahrsow wird zugestimmt. Die Gemeinde Lüdersdorf macht sich das Abwägungsergebnis zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die Öffentlichkeit und den Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die in ihren Stellungnahmen abwägungsrelevante Anregungen vorgebracht haben, das Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe mitzuteilen.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

rderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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