Beschlussvorlage - 4/289/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Lüdersdorf möchte Ökokontomaßnahmen durchführen.

Damit sollen gezielte Ausgleichsmaßnahmen in der Gemeinde Lüdersdorf in Planung und Durchführung vorgezogen werden und im Bedarfsfall eigenen gemeindlichen Projekten oder privaten Vorhabenträgern gegen Entgelt zugutekommen.

Gleichzeitig werden damit sinnvolle landschaftsplanerische Ziele in der Gemeinde umgesetzt. (Entwicklung von Baum- und Heckenreihen entlang Wegeverbindungen, Waldum- und ausbau, Streuobstwiesen, Magerrasen,…)

 

Grundlage ist die Ökokontoverordnung vom 22. Mai 2014 zur Vorgehensweise und Erforderlichkeiten über die Anerkennung als Ökokontomaßnahme.

Weitere Grundlage sind die Planungsziele der Gemeinde, wie Landschaftsplan und Flächennutzungsplan.

In diesem Rahmen können im ersten Schritt alle in gemeindlichem Eigentum befindliche Flächen auf die grundsätzliche Eignung geprüft werden und bilden Grundlage für die weitere Abstimmung mit der Gemeinde.

Für die fachliche Bewertung ist die Hinzuziehung eines Fachplanungsbüros erforderlich. Die vorläufigen Kosten werden auf ca. 10.000 € geschätzt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt, die in ihrem Eigentum befindlichen Grundstücke auf die grundsätzliche Eignung für die Durchführung naturschutzfachlicher Aufwertungen (Ökokontierungsmaßnahmen) fachlich zu überprüfen. Hierfür ist die Hinzuziehung eines Planungsbüros erforderlich. Die Durchführung des Vergabeverfahrens einschließlich Zuschlagsentscheidung wird an das Amt delegiert.

 

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Finanz. Auswirkung

Die erforderlichen Planungskosten sind im Haushalt unter der Haushaltsstelle 51102.56255 berücksichtigt.

 

 

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Anlagen

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