Beschlussvorlage - 4/295/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

An die Stadt Dassow wurde der Antrag herangetragen, einen Bauleitplan im Bereich des Travemünder Weges, Flurstück 113 in der Gemarkung Vorwerk Dassow, Travemünder Weg 9 aufzustellen.

 

Ein privater Antragsteller möchte auf den Flächen planungsrechtliche Voraussetzungen für die Errichtung von Einzel- und/oder Doppelhäusern in ortstypischer Bauweise eingeschossig mit ausgebautem Dachgeschoss schaffen. Nach Vorabstimmungen mit der Genehmigungsbehörde ist eine Bebauung nach § 34 BauGB unter Berücksichtigung der konkreten örtlichen Situation nicht möglich. Die Voraussetzungen für eine Neubebauung sollen über einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB erfolgen.

 

Im wirksamen Flächennutzungsplan sind die Flächen als gemischte Bauflächen dargestellt. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes wären die Möglichkeiten zur Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Verfahren nach § 13a BauGB abzuprüfen.

 

Neben der planungsrechtlichen Voraussetzung sind die Anforderungen an die Ver- und Entsorgung zu schaffen; hierzu zählt insbesondere die Absicherung der ausreichenden Trinkwasserversorgung; sämtliche Hausanschlüsse wären entsprechend herzustellen.

 

Die Voraussetzungen für die verkehrliche Erschließung des Grundstücks und die Anforderungen des ruhenden Verkehrs sind unter Berücksichtigung des Bestandes und der zusätzlichen Planungsabsichten zu überprüfen.

Die Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus der Anlage.

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

1.  Die Stadtvertretung der Stadt Dassow fasst den Beschluss über die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 37 für den Bereich Travemünder Weg in Dassow.

Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr… für den Bereich Travemünder Weg in Dassow wird wie folgt begrenzt:

- im Norden: durch ein unbebautes Grundstück (108/1, Gemarkung Vorwerk Flur 1) am Hinterweg und ein bebautes Grundstück (108/2) am Travemünder Weg,

- im Osten: durch den Travemünder Weg,

- im Süden: durch den Travemünder Weg,

- im Westen: durch den Travemünder Weg.

2.  Das Planungsziel besteht in der Vorbereitung des Planungsrechts für Wohnbebauung zum Zwecke der Nachverdichtung. Das Ziel besteht in der Stärkung des Grundzentrums Stadt Dassow.

3.  Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Die Kosten im Zusammenhang mit dem Vorhaben trägt der Antragsteller.

 

 

 

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Anlagen

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