Beschlussvorlage - 4/339/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für den Grundschutzes sind die Gemeinden zuständig, indem sie Löschwasser vorhalten, um den Brandschutz in Wohngebieten, Gewerbegebieten, Mischgebieten und Industriegebieten ohne erhöhtes Sach- und Personenrisiko vorzuhalten.

Dazu sollten in einem Umkreis von 300 Metern um das Brandobjekt eine oder mehrere Wasserentnahmestellen für die Feuerwehr vorhanden sein. In der Regel sind das Hydranten des Trinkwassernetzes. Wo diese keine ausreichende Löschwassermenge zur Sicherung des Grundschutzes von mindestens 48m³/h über eine Dauer von 2 Stunden leisten, müssen alternative Löschwasserentnahmestellen wie z.B. Teiche oder Zisternen geschaffen werden.

 

Am 20.06. und 15.08.2020 haben die Bürgermeisterin, der Gemeindewehrführer und Mitglieder der Stadtvertretung Dassow eine Vorortbegehung zur Löschwassersituation in der Gemeinde Dassow durchgeführt. Dazu wurden die Löschwassereinrichtungen aller Ortsteile
der Stadt besichtigt und ein Protokoll mit Vorschlägen zur Verbesserung
der Situation angelegt.

 

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Beschlussvorschlag

Um Beratung wird gebeten. Das Protokoll der Löschwasserschau dient als Beratungsgrundlage für Maßnahmen und deren Durchführung, um eine gesicherte Löschwasserversorgung in der Stadt Dassow und den dazu gehörenden Ortsteile zu gewährleisten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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